Steinwüste statt Pflanzenpracht
Die Probleme von Schottergärten zusammengefasst
Spaziert man mit offenem Auge durch die Nachbarschaft, muss man nicht lange nach ihnen: Schottergärten voller Kies sind noch immer weit verbreitet. Oft mit Vlies untersetzt und mit verschiedenen Steinen befüllt, werden sie von manchen Gärtnern und Gärtnerinnen als besonders ästhetisch oder praktisch empfunden. Dabei sind sie mit einigen Problemen verbunden.
Das beginnt schon in der Anschaffung. Entgegen mancher Vermutung sind sie weder billig noch pflegeleicht. Material und Bau haben meist hohe Kosten und die Felsflächen müssen regelmäßig von Moos, Algen und Blättern befreit werden. Spezielle Geräte dafür (z.B. Hochdruckreiniger) sind teuer, laut und schlecht für Kleinstlebewesen. Unterbleibt die aufwendige Reinigung aber, verdreckt das Kies und muss schlimmstenfalls komplett abgetragen werden. Da in manchen Kommunen Schottergärten zudem als versiegelte oder teilversiegelte Flächen gelten, können zusätzliche Abwasserkosten anfallen.
Doch auch ökologisch machen Schottergärten eine schlechte Figur. Die Steine erhitzen sich besonders im Sommer stark und der teilversiegelte Boden fördert die Bodenverdichtung. Es wird kaum Grundwasser gebildet, Bodenlebewesen können ihre Aufgabe nicht erfüllen und die Bodenfruchtbarkeit nimmt rapide ab. Außerdem fehlt es meist Pflanzen, die ansonsten als Schattenspender, Staubfilter und Lärmschutz wirken. Das alles beeinflusst das Mikroklima des Gartens und belastet Pflanzen, Tiere und Menschen.
Dabei können Steine prinzipiell ein sinnvolles Gestaltungsmittel im Garten sein, etwa als Trockenmauer oder Wegebelag. Fachgerecht angelegte naturnahe Kiesgärten oder alpine Steingärten sind meist sehr artenreich. Sie bieten Platz für spezialisierte Pflanzen, die an sonnige, trockene und humusarme Standorte gewöhnt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Rundblättrige Glockenblume, die Karthäuser-Nelke, Wilder Majoran, Wolfsmilch, Nelkenarten oder Katzenminze.
Rechtliche Situation
Auch rechtlich werden Schottergärten vielerorts abgelehnt. So heißt beispielsweise in §8 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), dass „nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken wasserdurchlässig gestaltet und begrünt werden“ müssen. Steinflächen mit Vliesunterlage entsprechen also nicht dem Baurecht und sind verboten.
Auch das Oberverwaltungsgericht urteilte im Januar 2023, dass Schottergärten keine Grünflächen sind. Kommunen können also sogar ihren Rückbau anordnen. Vielerorts wird diese Möglichkeit aber noch nicht durchgesetzt.
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