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Vorlesen

Hunde im Frühjahr an der Leine lassen

Leinenpflicht schützt empfindliche Wildtiere

Während der Brut- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses, sind Vögel und andere wildlebende Tiere besonders störempfindlich. Da kann ein freilaufender Hund großen Schaden anrichten, wenn sein Jagdtrieb erwacht und die Rufe von Herrchen oder Frauchen unbeachtet bleiben.

Foto: Helge May

Foto: Helge May

Jedes Jahr erwarten die Menschen den Beginn des Frühlings. Die Tage werden länger und die Sonne lockt mit warmen Strahlen. Auch Hundebesitzer und ihre vierbeinigen Freunde freuen sich auf Spaziergänge in Wiesen und Wäldern. Um dabei die erwachende Natur und ihre Tierwelt zu schützen, sollten sich Hundehalter an die gängigen Schonfristen halten.

So besteht nach § 28 des Waldgesetzes zwischen dem 1. März bis 15. Juli generelle Leinenpflicht. Freier Auslauf ist in dieser Zeit nur im heimischen Garten oder auf ausgewiesenen Flächen möglich. Dies dient dem Erhalt der im Frühjahr besonders störempfindlichen Wildtiere, wie zum Beispiel Rehkitze und Bodenbrüter. Ein freier Hund kann hier enormen Schaden anrichten.

Ausgenommen von der Regelung sind übrigen Dienst- und Begleithunde. In manchen Städten und Gemeinden existieren außerdem Sonderregeln für Parks und Grünanlagen.


0.7 MB - Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt
 

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