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Bleihaltige Jagdmunition endlich auch in Sachsen-Anhalt verbieten

Alternative Geschossmaterialien für die Gesundheit unbedenklich

Angesichts aktueller Forschungsergebnisse zur Jagdmunition, die bereits im letzten Jahr vorgestellt wurden, fordert der NABU ein umgehendes Verbot von bleihaltiger Jagdmunition auch in Sachsen-Anhalt. Hier wollte man ein weiteres Gutachten noch abwarten, was jetzt aber vorliegen dürfte.

Rehbock - Foto: NABU/Krzysztof Wesolowski

Rehbock - Foto: NABU/Krzysztof Wesolowski

In elf Bundesländern wird bereits auf bleifreie Jagd gesetzt. Die Länder sprachen sich bereits bei der Agrarministerkonferenz im April 2013 für ein Verbot aus und beauftragten die Bundesregierung mit der Umsetzung. In den Bundesländern Bayern, Sachsen, Thüringen und Hessen sowie Sachsen-Anhalt ist beim Verzehr von Wildfleisch weiterhin Vorsicht geboten.

Die aktuellen Auswertungen bereits erhobener Daten zeigt, dass alternative Geschossmaterialien für die menschliche Gesundheit unbedenklich sind und auch die Tötungswirkung für Tiere den Anforderungen entspricht. „Die negativen Auswirkungen der bleihaltigen Munition sind daher hinreichend bekannt. Auf dem Markt existieren seit Jahren zahlreiche Jagdpatronen für alle gängigen Kaliber aus alternativen Metallen wie zum Beispiel Kupfer und Zink. Aus Sicht des Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzes ist ein Verbot bleihaltiger Jagdmunition längst überfällig“, argumentiert Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt.

Der NABU Sachsen-Anhalt hatte bereits 2012 Minister Aeikens aufgefordert, sich für ein Verbot einzusetzen. Im Vorfeld der Agrarministerkonferenz im April 2013 wandte sich der NABU mit einem Brief nochmals an den Landwirtschaftsminister, um zu erreichen, dass sich auch Sachsen-Anhalt für ein bundesweites Verbot bleihaltiger Jagdmunition einsetzt. Im Rahmen der Agrarministerkonferenz sprachen sich bereits elf Bundesländer für ein bundesweites Verbot bleihaltiger Munition aus und beauftragten die Bundesregierung mit der entsprechenden gesetzlichen Umsetzung, Die Bundesregierung verwies jedoch darauf, erst die Abschlussberichte der Forschungsprojekte abwarten zu wollen, um daraus eine fundierte und verantwortungsvolle Entscheidung abzuleiten. In Sachsen-Anhalt wollte man dazu ebenfalls abwarten. Wissenschaftlich ist jetzt belegt: Es gibt keinen Grund mehr, weiter an bleihaltiger Jagdmunition festzuhalten. Der NABU erwartet jetzt ein bundesweites Verbot bleihaltiger Munition. „Von verantwortungsvollen Jägern erwarten wir, dass sie verantwortungsbewusst handeln und zukünftig auf bleihaltige Jagdmunition verzichten“, so Annette Leipelt.

Die Reste der Bleimunition können von Seeadlern und anderen Wildtieren aufgenommen werden, wenn sie die Innereien eines Tieres fressen. Das kann schließlich dazu führen, dass sie an einer schleichenden Vergiftung sterben. Blei ist ein giftiges Schwermetall, das für Natur und Umwelt gravierende Folgen hat, ebenso wie für die Gesundheit von Verbrauchern. So sind Bleivergiftungen beispielsweise eine der Haupttodesursachen von Seeadlern. Sie nehmen beim Verzehr von Innereien eines erlegten Tieres Bestandteile zerlegter Bleigeschosse auf und sterben qualvoll. In diesem Jahr hatte es bereits mehrere Todesfälle von Seeadlern gegeben.

Blei ist auch für den Menschen schädlich. Es schädigt Nervensystem, Nieren sowie das Herz-Kreislaufsystem, wird als krebserregend eingestuft und mindert die Intelligenz und Aufmerksamkeit von Kindern. Der Konsum von Wildfleisch, welches mit Bleimunition erlegt wurde, ist nicht unbedenklich. Die gerade im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgestellten Forschungsergebnisse belegen, dass alternative Geschoßmaterialien für die menschliche Gesundheit unbedenklich sind und die Tötungswirkung bleifreier Geschosse den tierschutzrechtlichen Ansprüchen entspricht. Die Ergebnisse bestätigen Erfahrungen aus der Praxis, argumentiert der NABU. Denn seit vielen Jahren wird beispielsweise auf den Flächen einiger Landesforstverwaltungen mit bleifreier Munition gejagt. Längst existiert alternative Jagdmunition, die für die Umwelt und den Verbraucher unschädlich ist.


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