Der Gesetzgeber ist am Zug
NABU fordert Mitwirkung bei Naturschutzfragen
1. April 2015 - Deutschland ist mit dem Schutz europäischer Naturschutzgebiete in Verzug. Aus diesem Grund klagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entscheiden, dass die Naturschutzverbände in bestimmten Verfahren nach geltendem Recht nicht angehört werden müssen. Für die Umweltverbände ist dies ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber.
„In Deutschland gibt es nicht zu viel, sondern zu wenig Naturschutz. Wenn das sogar die Kommission feststellt, muss der Gesetzgeber etwas unternehmen. Garanten für die Berücksichtigung des Naturschutzes sind die Umweltverbände. Deshalb müssen sie beteiligt werden, wenn es um Vorhaben in europäischen Natura-2000-Gebieten geht.“ Mit diesen Worten reagiert die Geschäftsführerin des NABU Sachsen-Anhalt, Annette Leipelt, auf die heutige Entscheidung des BVerwG in Leipzig. Die höchsten Verwaltungsrichter haben entschieden, dass eine Beteiligung der Verbände vor der Durchführung von Vorhaben in Natura-2000-Gebieten nicht in jedem Fall erforderlich ist, sondern nur dann, wenn die zulassende Behörde von erheblichen Beeinträchtigungen solcher Gebiet ausgeht.
In vielen Fällen, in denen die Verbände vorab nicht beteiligt worden sind, waren die fachlichen Einschätzungen der Behörden falsch. Oftmals wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Eine frühzeitige Beteiligung der Verbände würde das verhindern. Nach Ansicht des NABU ist es nun Aufgabe des Gesetzgebers, hier für klare Verhältnisse zu sorgen. Dies ergibt sich auch aus europarechtlichen Vorgaben. Sollte der Gesetzgeber nicht tätig werden, wird sich der NABU an die EU-Kommission wenden.
Für Rückfragen
Annette Leipelt
Landesgeschäftsführerin NABU Sachsen-Anhalt
Tel: 0177 - 7787976