Statement zur Alten Elbe
NABU setzt auf vernünftige Lösungen im Hochwasserschutz
Februar 2015 - Jahrelang wurde bezüglich Unterhaltungsmaßnahmen an der Alten Elbe zwischen Behörden um Zuständigkeiten und Gelder gestritten und keine Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Dann wurde nach Vorliegen einer naturschutzfachlichen Studie im Jahr 2003 eine Lösung für die Alte Elbe gefunden mit dem damals noch zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg, dem Umweltamt und den anerkannten Naturschutzverbänden, die zu einem sehr vernünftigen Ausgleich zwischen Naturschutz und Hochwasserschutz geführt hätte. Danach wäre es zulässig gewesen, abschnittsweise jedes Jahr ein Fünftel der Gehölze zu fällen, um den erforderlichen Hochwasserabfluss zu gewährleisten. Da die geschützten Gehölze einen Zeitraum von circa drei bis vier Jahren benötigen, um wieder hochwachsen zu können, wäre also gewährleistet gewesen, dass der Lebensraum als solcher erhalten bleibt, und es trotzdem ausreichend Durchflutungsfläche für Hochwasser gegeben hätte.
Leider passierte dann jahrelang nichts. Erst nach fünf Jahren Wartezeit wurde seitens des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) plötzlich mit rigorosen Rodungsarbeiten begonnen - nicht erwartungsgemäß im Flussbett, sondern radikal im oberen Böschungsbereich. Unter anderem wurde eine Biberburg beseitigt. Das war Anlass für den einstweiligen Rechtsschutz/ Verfügung, die der NABU im Juni 2007 als richterlichen Beschluss beim Verwaltungsgericht Magdeburg erwirkte. Es handelte sich dabei nicht um eine Klage.
Die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg im Jahr 2007 enthält daher auch eine deutliche Rüge für den LHW, weil von dort die vereinbarten Hochwasserschutzmaßnahmen seit 2003 nicht umgesetzt worden sind. Dieses Versäumnis habe sich der Landeshochwasserbetrieb selbst zuzuschreiben.
Auch Absichten, jetzt Teile von FFH-Gebieten in Magdeburg (Nr. 50/ Alte Elbe) aus der europäischen Gebietskulisse zu entfernen, ist politische Ablenkung vom eigentlichen Hochwassermissmanagement, denn das Land hat hier gerade Berichtspflichten für diese wertvollen Gebiete gegenüber der EU zu erfüllen und hat diese Gebiete selbst im Jahr 2000 an die EU gemeldet. Jahrelang wurde an der Alten Elbe in Magdeburg die naturschutzkonforme Unterhaltung vernachlässigt. Anstatt das Flussbett kontinuierlich freizuhalten, was unstrittig war, wurde 2007 im wertvollen Uferbereich radikal gerodet, was letztendlich zum Stopp der Arbeiten führte.
Auch die Ausweisungen in den letzten Jahren von idyllischen Baugebieten in Hochwasserrisiko-/ Überschwemmungsgebieten ist ein Negativbeispiel und aus NABU Sicht unverständlich. Leider wurde diese Praktik in den letzten zehn Jahren immer noch favorisiert: das Bauen hinter dem Deich oder im Vorland beziehungsweise am Fluss. Dor packte man 2013 auch wieder tapfer Sandsäcke, um von Fehlentscheidungen abzulenken.
Rückfragen:
Annette Leipelt
NABU Sachsen-Anhalt
Tel. 0391-561 93 50