Eine Entscheidung zugunsten der Wirtschaft
NABU kritisiert politische Weichenstellung für Baumwipfelpfad in Thale
5. Oktober 2014 - Der umstrittene Baumwipfelpfad Roßtrappe der Stadt Thale wurde jüngst vom Landkreis positiv per Befreiungsbescheid vom 30. September 2014 - politisch wie befürchtet -befördert. An sich sind jegliche bauliche Anlagen im LSG verboten und bedürfen einer Befreiung lt. Verordnung, die nun - angeblich zum Allgemeinwohl - gefallen ist.
Nach Ansicht des NABU dient der geplante Baumwipfelpfad in Thale der weiteren wirtschaftlichen Vermarktung des Bodetals. Die Entscheidung des Landkreises Harz sei verantwortungslos und zugunsten eines wirtschaftsorientierten Investors gefallen. „Eine naturschutzfachliche Prüfung hat der Landkreis selber nicht vorgenommen, sondern ist praktischerweise der Abwägung der Stadt Thale gefolgt - makaber, denn das ist die Grundlage für den Bescheid“, kritisiert Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt. Die Stadt Thale hatte vorsorglich in der Presse in der MZ im September schon Klage vor dem OVG angedroht hat, wenn eine solche Genehmigung nicht erteilt würde. Der Landkreis erteilte daraufhin den Befreiungsbescheid, um wahrscheinlich Entschädigungsforderungen zu entgehen, falls der Bescheid vor Gericht kein Bestand haben würde.
Die Verbote der LSG-Verordnung sind für den Bau und Betrieb damit aufgehoben. Dadurch wurde der Weg geebnet für den Vorhabenträger, der auch den Sessellift betreibt. Schon heute ist Thale eine Konzentration von touristischen Magneten, die sich alle im Umkreis befinden - Hexentanzplatz, Roßtrappe, Sessellift…Leider hat sich der Landkreis nicht für den Schutz des Landschaftsschutzgebietes, sondern für eine regelrechte touristische Vermarktung des LSG ausgesprochen. Bereits die Baustelleneinrichtung für das Bollwerk wäre immens. Wie der Name schon sagt, dient ein Landschaftsschutzgebiet in erster Linie dem Schutz der Landschaft! Der NABU kritisiert auch den bisherigen Umgang des Landkreises Harz mit dem LSG „Harz und Harzvorland“ und forderte den Landkreis Harz seit 2012 auf, hier die Entscheidung nicht nach politischen Erwägungen zu fällen. Das Schutzgebiet sollte nach Meinung des NABU nicht weiter beeinträchtigt werden. Es kann nicht das Ziel sein, allein den intensiven Bestrebungen und dem Druck der Stadt Thale nachzugeben, die in den letzten Jahren einen Antrag nach dem anderen gestellt hat.
„Neu ist der im Januar 2014 vorgelegte Verlauf des Baumwipfelpfades B-Plan Nr. 19 / Variante 10 jedenfalls nicht. Unsere Kritik an dem Verlauf bleibt danach vollumfänglich bestehen, denn nur knapp 20 m vom Naturschutzgebiet entfernt beginnt der Pfad! Dadurch bestehen Befürchtungen der Beeinträchtigung sowohl im direkten als auch indirekten Einfluß auf das benachbarte hochrangige nationale NSG sowie europäische Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiet)“, so die Geschäftsführerin Annette Leipelt vom NABU Landesverband Sachsen-Anhalt.
„Wir werden den Bescheid rechtlich überprüfen lassen, denn rechtmäßig kann das nicht sein. Politische Allianzen können nicht Grundlage für Entscheidungen sein“, so der NABU. „Die Begründung dafür werden wir per UIG beantragen und den Bescheid anfordern, notfalls Dritt-Widerspruch geltend machen. Es kann nicht sein, daß die Stadt Thale für private Investoren das Bodetal endgültig in einen Rummelplatz verwandelt mit Zustimmung einer Naturschutzbehörde bzw. des Landrates - das Maß ist voll“, so Leipelt „ … zumal der Stadtrat Tatsachen schafft und tapfer beschließt, obwohl die Flächen Dritten gehören, nämlich dem Land Sachsen-Anhalt. Diese Anmaßung ist nicht zu überbieten.“
Der NABU vertraut hier auf vernünftige fachliche und verwaltungsrechtlich saubere Entscheidungen und hofft, daß sich diese anmaßende Überplanung von Landesflächen hier nicht durchsetzt. Das Land wird sich hoffentlich damit kein Problem einhandeln, in dem es diese Flächen verkauft, sondern verantwortungsbewusst mit dem Bodetal umgehen. „Das Vertrauen haben wir noch, denn soweit darf der Sparkurs dann nicht gehen, Tafelsilber zu veräußern und inflationärem Tourismus die Türen zu öffnen. Das ist die einzige Chance, die wir sehen, daß das Land hier nicht die Konflikte befördert.“ Thale sei auch nicht touristisch bedürftig, sondern bereits heute mehr als das LSG verträgt überfrachtet. Ein Baumwipfelpfad an anderer Stelle sollte laut NABU das wirkliche Ziel sein!
Letzte Runde im Streit um Baumwipfelpfad
NABU befürchtet Entscheidung zugunsten der Wirtschaft
2. Oktober 2014 - Der umstrittene Baumwipfelpfad geht in die letzte Runde. Jetzt steht die Entscheidung des Landkreises aus. Der NABU Landesverband Sachsen-Anhalt befürchtet eine politische Entscheidung des Landkreises Harz zugunsten eines wirtschaftsorientierten Investors, der auch den Sessellift betreibt. Bereits heute schon ist Thale eine Konzentration von touristischen Magneten, die sich alle im Umkreis befinden: Hexentanzplatz, Roßtrappe, Sessellift - und hoffentlich nicht noch der Baumwipfelpfad.
Ende Januar 2012 war das Verfahren überraschend ausgesetzt worden. Mit dem Investor sollte gemeinsam in Abstimmung mit dem Landkreis eine sogenannte Alternativroute gesucht werden. Die mehrfach minimal geänderte Variante ist nach Auffassung des NABU immer noch eine Mogelpackung. Der jetzige Plan zeigt nämlich Anderes! Der Pfad wird weiterhin im Landschaftsschutzgebiet (LSG) an der Grenze zum Naturschutzgebiet und europäischen Schutzgebieten verlaufen. Die Tatsache, dass zum Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung des B-Planes für die Flächen nun auch ein Antrag auf Befreiung von den Verboten der LSG-Verordnung gestellt wurde, zeigt, dass auch die Maßnahme trotz der Zurückweisung naturschutzfachlicher Belange nach wie vor mit einem erheblichen Eingriff im LSG verbunden sein wird.
„Neu ist der im Januar 2014 vorgelegte Verlauf des Baumwipfelpfades B-Plan Nr. 19 / Variante 10 jedenfalls nicht. Unsere Kritik an dem Verlauf bleibt danach vollumfänglich bestehen, denn nur knapp 20 m vom Naturschutzgebiet entfernt beginnt der Pfad! Dadurch bestehen Befürchtungen der Beeinträchtigung sowohl im direkten als auch indirekten Einfluß auf das benachbarte hochrangige nationale NSG sowie europäische Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiet)“, so die Geschäftsführerin Annette Leipelt vom NABU Landesverband Sachsen-Anhalt. Nach Aussagen über die Presse im Januar 2012 sollte der Pfad zunächst dann so geschickt ver-/gelegt werden, daß dazu auch keine Flächen mehr aus dem Landschaftschutzgebiet benötigt würden und die naturschutzfachlichen Bedenken auch ausgeräumt werden. Dabei wollte der Landkreis ursprünglich aktiv helfen und gemeinsam mit dem Investor nach einer vernünftigen Lösung suchen. Was ist daraus geworden? „Das Ergebnis war und ist alles andere als ein anderer Trassenverlauf. Drei Viertel der Fläche liegt nach wie vor im LSG und erst auf den 2. Blick ist überhaupt die unmerklich geänderte Trasse erkennbar - nur einige Meter eingeschwenkt und nur höhenmäßig etwas abgesenkt, dabei aber sogar stark verlängert, kann man das Ganze nicht als eine andere Variante bezeichnen oder sogar als Alternativroute verkaufen“, kritisiert Annette Leipelt weiter. Der Vorhabensträger beantragte nun 2014 - vor ein paar Monaten - dafür eine Befreiung von der LSG-Verordnung beim Landkreis.
Leider signalisierte der Landkreis durch seine Pressestelle gegenüber dem MZ unlängst bereits Zustimmung, was aus Sicht des NABU unglaublich ist. „Wir werden das rechtlich überprüfen lassen, denn rechtmäßig kann das nicht sein. Politische Allianzen können nicht Grundlage für Entscheidungen sein“, so der NABU. „Die Begründung dafür werden wir per UIG beantragen und den Bescheid anfordern, notfalls Dritt-Widerspruch geltend machen. Es kann nicht sein, dass die Stadt Thale für private Investoren das Bodetal endgültig in einen Rummelplatz verwandelt mit Zustimmung einer Naturschutzbehörde bzw. des Landrates - das Maß ist voll“, so Leipelt „…zumal der Stadtrat Tatsachen schafft und tapfer beschließt, obwohl die Flächen Dritten gehören, nämlich dem Land Sachsen-Anhalt. Diese Anmaßung ist nicht zu überbieten.“
Der NABU vertraut hier auf vernünftige fachliche und verwaltungsrechtlich saubere Entscheidungen und hofft, dass sich diese anmaßende Überplanung von Landesflächen hier nicht durchsetzt. Das Land wird sich hoffentlich damit kein Problem einhandeln, in dem es diese Flächen verkauft, sondern verantwortungsbewusst mit dem Bodetal umgehen. „Das Vertrauen haben wir noch, denn soweit darf der Sparkurs dann nicht gehen, Tafelsilber zu veräußern und inflationärem Tourismus die Türen zu öffnen. Das ist die einzige Chance, die wir sehen, dass das Land hier nicht die Konflikte befördert.“ Thale sei auch nicht touristisch bedürftig, sondern bereits heute mehr als das LSG verträgt überfrachtet. Ein Baumwipfelpfad an anderer Stelle sollte laut NABU das wirkliche Ziel sein!
Der NABU kritisiert auch den bisherigen Umgang des Landkreises Harz mit dem LSG „Harz und Harzvorland“ und fordert den Landkreis Harz auf, hier die Entscheidung nicht nach politischen Erwägungen zu fällen. Das Schutzgebiet sollte nach Meinung des NABU nicht weiter beeinträchtigt werden. Es kann nicht das Ziel sein, allein den intensiven Bestrebungen und dem Druck der Stadt Thale nachzugeben, die in den letzten Jahren einen Antrag nach dem anderen gestellt hat.
Damit würde sich der Landkreis nicht für den Schutz des Landschaftsschutzgebietes, sondern für eine regelrechte touristische Vermarktung des LSG aussprechen. Bereits die Baustelleneinrichtung für das Bollwerk wäre immens. Wie der Name schon sagt, dient ein Landschaftsschutzgebiet dem Schutz der Landschaft!
Hintergrund:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gebiete bzw. Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie negativ beeinträchtigt werden, auch wenn das Bauwerk nicht direkt in der geschützten Fläche errichtet werden soll, genügt dieser Sachverhalt, dies schon aus Naturschutzsicht nicht zuzulassen. Der speziell im größeren Einzugsbereich des geplanten Baumwipfelpfades brütende Wanderfalke (einziges bekanntes Brutvorkommen im Bodetal) kann hierdurch vergrämt werden. Allein, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann, verbietet den geplanten Eingriff. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurde seinerzeit ausgewiesen, um den einzigartigen Charakter und auch das einzigartige Landschaftsbild des Harzes und des Harzvorlandes zu erhalten.
Weiter Streit um geplanten Baumwipfelpfad
Die Gefährdung des Bodetals ist noch nicht vom Tisch
20. Juni 2012 - Der umstrittene Baumwipfelpfad geht in die zweite Runde. Ende Januar war überraschend das Verfahren ausgesetzt worden. Mit dem Investor sollte gemeinsam in Abstimmung mit dem Landkreis eine sogenannte Alternativroute gesucht werden. Die neue geänderte Variante Variante scheint nach Auffassung des NABU mehr oder weniger eine Mogelpackung zu sein. „Neu ist der jetzt vorgelegte Verlauf des Baumwipfelpfades jedenfalls nicht, unsere Kritik an dem Verlauf bleibt danach vollumfänglich bestehen“, so Annette Leipelt, Geschäftsführerin des NABU-Landesverbands Sachsen-Anhalt.
Nach Aussagen über die Presse im Januar 2012 sollte der Pfad zunächst dann so ver-/gelegt werden, dass dazu auch keine Flächen mehr aus dem Landschaftschutzgebiet benötigt würden und die naturschutzfachlichen Bedenken auch ausgeräumt werden: Dabei wollte der Landkreis helfen und gemeinsam mit dem Investor nach einer Lösung suchen. „Das jetzige Ergebnis ist alles andere als ein anderer Trassenverlauf. Erst auf den zweiten Blick ist überhaupt die unmerklich geänderte Trasse erkennbar – nur 25 Meter eingeschwenkt und etwas höhenmäßig abgesenkt, kann man das Ganze nicht als eine andere Variante bezeichnen oder sogar als Alternativroute verkaufen“, so Leipelt weiter. Der Vorhabensträger beabsichtigt nun dafür eine Befreiung von der LSG-Verordnung beim Landkreis zu beantragen.
Im Januar wurde nach einer Begehung mit Landrat Ermrich gegenüber der Presse jedoch vielmehr signalisiert, dass man für eine neue Variante keine Fläche aus dem LSG mehr benötigen würde! Man wollte den Plan ändern, auch aufgrund der öffentlichen Ankündigung des NABU, den Pfad rechtlich überprüfen zu lassen. Der jetzige Plan zeigt jedoch anderes - der Pfad wird weiterhin im Landschaftsschutzgebiet verlaufen. Die Tatsache, dass zum Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung des B-Planes für die Flächen nun auch ein Antrag auf Befreiung von den Verboten der LSG-Verordnung gestellt wird, zeigt, dass auch die Maßnahme trotz der Zurückweisung naturschutzfachlicher Belange nach wie vor mit einem erheblichen Eingriff im LSG verbunden sein wird.
Der NABU kritisierte seinerzeit auch den bisherigen Umgang des Landkreises Harz mit dem LSG „Harz und Harzvorland“ und forderte Anfang des Jahres den Landkreis Harz auf, hier die Entscheidung nicht nach politischen Erwägungen zu fällen. Das Schutzgebiet sollte nach Meinung des NABU nicht weiter verkleinert werden. Es sollte, so der NABU weiter, nicht das Ziel sein, allein den intensiven Bestrebungen und dem Druck der Stadt Thale nachzugeben, die in den letzten Jahren einen Antrag nach dem anderen stellt. Damit würde sich der Landkreis nicht für den Schutz des Gebietes, sondern für eine regelrechte touristische Vermarktung des LSG aussprechen.
Für Rückfragen:
Annette Leipelt, NABU Sachsen-Anhalt
Tel. 0391-5619350, mobil 0177-7787976
Hintergrund/Rückblick Januar 2012:
Grundlage dafür bildet ein Vorhaben der Stadt Thale im Rahmen eines B-Planes eines Baumwipfelpfad im LSG zu errichten. Die Bestrebungen dazu werden vom NABU heftig kritisiert, zumal die geplanten Flächen für die Errichtung in einem besonders wertvollen Bereich liegen, denn unmittelbar daran angrenzend befinden sich hochrangige Schutzgebiete. Auch wenn die für den Baumwipfelpfad beanspruchten Flächen nicht im Naturschutzgebiet und europäischen Schutzgebiet liegen, gehen von dem Bauwerk dennoch negative Einflüsse auch auf angrenzende Schutzgebiete aus. „Die Errichtung des Bauwerkes würde sich nicht nur negativ auf das Landschaftsbild und LSG insgesamt auswirkt, sondern unmittelbar benachbarte hochrangige Schutzgebiete (NSG und FFH-Gebiet) massiv beeinträchtigen würde“, befürchtet Annette Leipelt, NABU Sachsen-Anhalt.
Begründung:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gebiete beziehungsweise Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie negativ beeinträchtigt werden, auch wenn das Bauwerk nicht direkt in der geschützten Fläche errichtet werden soll, genügt dieser Sachverhalt, dies schon aus Naturschutzsicht nicht zuzulassen. Der speziell im größeren Einzugsbereich des geplanten Baumwipfelpfades brütende Wanderfalke (einziges bekanntes Brutvorkommen im Bodetal) kann hierdurch vergrämt werden. Allein, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann, verbietet den geplanten Eingriff. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurde seinerzeit ausgewiesen, um den einzigartigen Charakter und auch das einzigartige Landschaftsbild des Harzes und des Harzvorlandes zu erhalten.
Baumwipfelpfad gefährdet Einzigartigkeit des Bodetals
NABU fordert Landkreis Harz auf: „Entscheidung nicht politisch fällen!“
22. Januar 2012 - Die Entscheidung des Landkreises zur Herauslösung der Flächen aus dem LSG Harz zur Errichtung eines Baumwipfelpfades steht unmittelbar bevor. Grundlage dafür bildet ein Antrag der Stadt Thale. Die Bestrebungen dazu werden vom NABU heftig kritisiert, zumal die geplanten Flächen für die Errichtung in einem besonders wertvollen Bereich liegen, denn unmittelbar daran angrenzend befinden sich hochrangige Schutzgebiete.
Auch wenn die für den Baumwipfelpfad beanspruchten Flächen nicht im Naturschutzgebiet und europäischen Schutzgebiet liegen, gehen von dem Bauwerk dennoch negative Einflüsse auch auf die angrenzenden Schutzgebiete aus. „Mit der möglicherweise bevorstehenden Ausgliederung der Fläche würde die Voraussetzung für die Errichtung eines Bauwerkes geschaffen, welches sich nicht nur negativ auf das Landschaftsbild und LSG insgesamt auswirkt, sondern unmittelbar benachbarte hochrangige Schutzgebiete (NSG und FFH-Gebiet) massiv beeinträchtigen würde“, befürchtet Annette Leipelt, Geschäftsführerin vom NABU Sachsen-Anhalt.
Der NABU kritisiert daher auch den bisherigen Umgang des Landkreises Harz mit dem LSG „Harz und Harzvorland“. Mit einer leichtfertigen Herauslösung der beantragten Fläche würde das bestehende Landschaftsschutzgebiet in seiner Existenz gefährdet, da es nicht einfach eine LSG-Randfläche sei, die man entbehren könne, so die Kritik vom NABU. Die Flächen würde man auch nicht ausgliedern wollen, wenn das Vorhaben Baumwipfelpfad LSG-konform wäre.
Der NABU fordert den Landkreis Harz auf, hier die Entscheidung nicht nach politischen Erwägungen zu fällen. „Das Schutzgebiet darf nicht weiter verkleinert werden“, so Leipelt. „Es kann nicht das Ziel sein, allein den intensiven Bestrebungen und dem Druck der Stadt Thale nachzugeben, die in den letzten Jahren einen Antrag nach dem anderen stellt. Damit würde sich der Landkreis nicht für den Schutz des Gebietes, sondern für eine regelrechte touristische Vermarktung des LSG aussprechen“. Der NABU wird im Fall einer Herauslösung, die Entscheidung im Verfahren rechtlich überprüfen lassen.
Hintergrund:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gebiete beziehungsweise Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie negativ beeinträchtigt werden, auch wenn das Bauwerk nicht direkt in der geschützten Fläche errichtet werden soll, genügt dieser Sachverhalt, dies schon aus Naturschutzsicht nicht zuzulassen. Der speziell im größeren Einzugsbereich des geplanten Baumwipfelpfades brütende Wanderfalke (einziges bekanntes Brutvorkommen im Bodetal) kann hierdurch vergrämt werden. Allein, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann, verbietet den geplanten Eingriff.
Das LSG wurde seinerzeit ausgewiesen, um den einzigartigen Charakter und auch das einzigartige Landschaftsbild des Harzes und des Harzvorlandes zu erhalten. Die Tatsache, dass parallel zum Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung des B-Planes der Antrag auf Herauslösung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgt, zeigt, dass die Maßnahme trotz der Zurückweisung naturschutzfachlicher Belange mit einem erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt und einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes verbunden ist. Da dies laut Naturschutzgesetz verboten ist, soll nun die Fläche ausgegliedert werden.
Für Rückfragen
Annette Leipelt
NABU Sachsen-Anhalt
Tel. 03 91-5 61 93 50