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Kein Baumwipfelpfad im Bodetal

NABU kritisierte den Landkreis Harz und beklagte den Bescheid mit Erfolg

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat der Klage des NABU stattgegeben und die Unzulässigkeit dieser geplanten baulichen Anlage im Landschaftsschutzgebiet festgestellt.

Blick vom Grunewaldturm - Foto: Helge May

Blick vom Grunewaldturm - Foto: Helge May

August 2019 - Der geplante und umstrittene Baumwipfelpfad der Stadt Thale wurde am 16.Juli 2019 vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt. Die Stadt Thale als Planungsträger beantragte 2012 beim Landkreis Harz eine Befreiung von den Verboten der LSG-Verordnung, um die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zur Errichtung der baulichen Anlage Baumwipfelpfad Thale im Landschaftsschutzgebiet (LSG) “Harz und Harzvorland“ zu erwirken.

2014 erging trotz kritischer Stellungnahme seitens des NABU sowie anderer Vereine, Behörden und Einrichtungen der positive Bescheid für die Stadt Thale. Der NABU Landesverband legte dagegen unmittelbar Drittwiderspruch beim Landkreis Harz ein, der jedoch in der Sache nicht entschied und die Entscheidung an das Landesverwaltungsamt als Widerspruchsbehörde weiterreichte. Hier verblieb der Vorgang zwei Jahre. Erst 2017 wurde der Antrag dann abgelehnt und im Rechtsbehelf auf die Möglichkeit der Klage beim VG Magdeburg verwiesen, die der NABU Sachsen-Anhalt dann unmittelbar nutzte und Klage beim Gericht einreichte. „Durch die bauliche Anlage eines Baumwipfelpfades in diesem sensiblen LSG-Bereich am Oberhang zum NSG „Bodetal“ würde sich das einzigartige Landschaftsbild sowie der Charakter des LSG durch negative Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch das Bauwerk erheblich nachhaltig verändern. Auch stellt gerade dieser Bereich aus Naturschutzsicht eine wichtige Pufferzone dar, zumal sich unmittelbar benachbart auch zwei NATURA 2000 Gebiete (FFH-Gebiet sowie EU-Vogelschutzgebiet) befinden“, kritisiert Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt.

Die Stadt Thale als Antragsteller des Befreiungsantrages an den LK Harz hielt aber seit 2012 an den Planungen des Baumpfades in dem sensiblen Bereich im LSG fest, modifizierte geringfügig in den verschiedenen Planungsvarianten, behielt aber weitestgehend den Verlauf und vertritt die Meinung, dass mit dem Pfad dort, wo schon viele Touristen sind, dann auch Umweltbildung stattfinden sollte. „Warum muss Natur erst beeinträchtigt werden, um dann wiederum Menschen für die Natur zu sensibilisieren und warum zählt nur noch Erlebnistourismus – ist Natur nicht mehr anders zu vermitteln? Die Grenze für einen naturverträglichen Tourismus ist hier längst erreicht, gerade durch eine Konzentration von Besuchermagneten im Bereich des LSG in Thale“, argumentiert Leipelt weiter.

„Unverbaute Natur hat aber Vorrang im LSG, das müssen nun auch die Stadt Thale und der LK Harz einsehen, nachdem das Gericht der Klage stattgegeben hat und die Unzulässigkeit dieser geplanten baulichen Anlage Baumwipfelpfad Thale im Landschaftsschutzgebiet feststellte“.
Der NABU kritisiert auch den bisherigen Umgang des Landkreises Harz mit dem LSG „Harz und Harzvorland“ und forderte seinerzeit den LK Harz auf, hier die Entscheidung naturschutzfachlich und nicht unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erwägungen zu fällen, was dem Allgemeinwohl nicht dient. Das Landschaftsschutzgebiet sollte nach Meinung des NABU nicht weiter touristisch vermarktet und in der Gesamtheit durch zusätzliche Attraktionen im Bereich des LSG in Thale überfrachtetet werden, denn mit dem Bauvorhaben will der Investor nicht nur Umweltbildung vermitteln, sondern auch die Anbindung und Auslastung der Seilbahn vermutlich wirtschaftlich sichern.

Es sollte daher auch zukünftig nicht das Ziel sein, allein den intensiven Bestrebungen und dem Druck der Stadt Thale nachzugeben. „Damit würde sich der Landkreis nicht für den Schutz des Gebietes, sondern mehr und mehr für eine touristische Nutzung des LSG im Sinne der Stadt Thale aussprechen, das ist aber nicht der Sinn eines Landschaftsschutzgebietes, wie der Name schon sagt“, so Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt. „Wir hoffen, dass der LK Harz jetzt nicht auf politischer Ebene neue Tatsachen schafft und kurzerhand die Verordnung den wirtschaftlichen Bestrebungen anpasst!“


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