Eichenfällung in Natura-2000-Gebieten
Dessau-Wörlitzer Gartenreich will 8000 Eichen fällen
27. November 2019 - Mit großer Betroffenheit hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen-Anhalt in der MZ vom 23./24. November zur Kenntnis genommen, dass im Dessau-Wörlitzer Gartenreich, welches Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und des FFH-Gebietes „Dessau-Wörlitzer Elbauen“ ist, 8000 Eichen zum Teil vorsorglich gefällt werden sollen. Der Grund dafür ist die angeblich starke Schädigung der Bäume sowie der Fakt, dass man das Holz, solange es noch möglich ist, gewinnbringend verkaufen möchte. Wirtschaftliche Aspekte spielen in den Natura-2000-Gebieten aber ausdrücklich keine entscheidende Rolle.
Einschätzung des NABU
Der NABU bezweifelt, dass dieses Vorgehen gesetzeskonform ist und fordert die umgehende und bedingungslose Einstellung der Fällaktion. „In dem Gebiet leben mehrere eng an Alteichen gebundene Arten der Anhänge der europäischen FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie, wie der Heldbock, der Hirschkäfer, der Eremit und der Mittelspecht. Mehrere streng geschützte Fledermausarten besitzen hier ihre Quartiere und überwintern zum Teil in den alten Baumhöhlungen“, sagte die Vorsitzende des NABU-Landesverbandes, Katja Alsleben. Zum Erhalt der Artvorkommen und des Hartholzauwaldes hat sich das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, unabhängig von der Eigentumssituation.
Der NABU fordert vor der Wiederaufnahme der forstlichen Maßnahmen die Erarbeitung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sowie einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. In den europäischen Schutzgebieten gehören ebenso alle forstlichen Maßnahmen und die Forsteinrichtungspläne auf den Prüfstand. Naturschutzverbände wurden am Verfahren bisher nicht beteiligt. „An diesem Beispiel wird sich zeigen, ob die jüngst zum Schutz der Natura-2000-Gebiete verabschiedete Landesverordnung wirklich hält, was sie verspricht“, so Alsleben.
Die Bedeutung ist seit Jahrzehnten bekannt und führte zur Meldung des Gebietes an die EU-Kommission. Ganz grundsätzlich ist zu betonen, dass eine vorsorgliche Fällung von Bäumen in Schutzgebieten sehr kritisch zu sehen ist. Denn die Erhöhung des Alt- und Totholzanteils ist schutzzweckkonform und gewünscht. Gerade ein kranker oder toter Baum, und vor allem eine Stieleiche, kann noch Jahrzehnte oder Jahrhunderte den dort lebenden Organismen einen Lebensraum bieten. Die Reduzierung des Eichenanteils bedeutet eine deutliche Verschlechterung des Zustandes des Gebietes.