Wildvögel sind Opfer, nicht Verursacher
Quellen der Vogelgrippe müssen dringend gefunden und bekämpft werden



An Vogelgrippe verendete Reiherenten am Großen Plöner See - Foto: Carsten Pusch, NABU Schleswig-Holstein
15. November 2016 - Derzeit tritt in Deutschland wieder die hoch pathogene H5N8-Variante der Geflügelpest auf. Das ursprünglich aus Ostasien stammende Vogelgrippevirus war zuletzt vor zwei Jahren in Deutschland nachgewiesen worden. Das Virus stellt auch eine Gefahr für Wildvögel dar, bislang gab es Nachweise in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Noch wurden keine Nachweise in Sachsen-Anhalt gemeldet.
Der NABU Sachsen-Anhalt fordert dennoch dringend, nach den Ein- und Austragswegen der Viren in der Geflügelwirtschaft zu suchen und diese entsprechend auszuschalten. „Wildvögel sind Opfer, keine Täter", sagt Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt. „Bei der Bekämpfung der Geflügelpest ist es entscheidend, Verursacher und Opfer genau zu kennen und zu unterscheiden. Die Vogelgrippe-Viren entstehen ursprünglich in kommerziellen Geflügelbetrieben, verbreiten sich mutmaßlich durch den Geflügelhandel und können anschließend auch Wildvögel befallen. Eine umgekehrte Übertragung von Wildvögeln zurück auf Hausgeflügel wurde bisher noch nie zweifelsfrei nachgewiesen“.
Einzelne Behörden hatten zuletzt auf die Verbreitung des Virus durch ziehende Wildvögel und die damit einhergehende Gefährdung für kommerzielle Geflügelhaltungen hingewiesen. Untersuchungen wiesen jedoch nach, dass sich in Wildvogelbeständen hochpathogene Viren nicht lange halten können. "Das Virus wird stattdessen immer wieder neu aus der Geflügelhaltung in die Wildvogelpopulation eingetragen", so Annette Leipelt weiter. Der NABU spricht sich dafür aus, die genauen Infektionswege der betroffenen Mastanlagen zu identifizieren. Dazu müssten die Waren- und Materialströme der infizierten Betriebe untersucht werden, ebenso die Küken und Bruteier, die einen weitaus besseren Zugang zu Mastbetrieben haben, als Wildvögel.
Der NABU Sachsen-Anhalt fordert, Wildvögel vor Ansteckungen durch die Geflügelwirtschaft zu schützen. Daher sind strikte Sicherheitsmaßnahmen für alle industriellen Nutzgeflügelbetriebe umzusetzen. Entsprechende Betriebe dürfen in Zukunft nicht mehr in Gebieten mit großen Vorkommen von Wasservögeln genehmigt werden.
In Europa trat das Virus bislang immer in – eigentlich hermetisch abgeschlossenen – großen Betrieben mit Hausgeflügelbeständen auf, nie aber in kleineren und mit Wildvögeln eher in Kontakt stehenden Freilandbeständen. Wildlebende Wasservögel, wie zuletzt etwa Reiherenten oder Blässhühner, können sich leicht durch nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfallprodukte der Geflügelwirtschaft infizieren, beispielsweise wenn Geflügelkot oder Kadaver in Gewässer gelangen. Dass infizierte Wasservögel jedoch Zugang zu Intensivmastbetrieben haben, ist kaum möglich. Eine Ansteckung von Wildvögeln durch Hausgeflügel ist damit wesentlich wahrscheinlicher ist als der umgekehrte Weg.
Das Virus ist eine Gefahr für wilde Wasservogelbestände, insbesondere dort, wo sich mangels anderer geeigneter Lebensräume große Vogelmengen in kleinen Schutzgebieten konzentrieren. Im Sommer 2007 etwa starben 285 von rund 450 der seltenen Schwarzhalstaucher auf dem Stausee Kelbra in Thüringen infolge einer H5N1-Infektion. Besonders bedroht erscheint derzeit die oft gemeinsam mit der Reiherente in Deutschland überwinternde Tafelente, die seit 2015 als weltweit gefährdet gilt und mit 90.000 Individuen europaweit vor allem in Deutschland überwintert.
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Nach zweijähriger Pause tritt seit November 2016 die ursprünglich aus Ostasien stammende H5N8-Variante der Geflügelpest, eines hoch pathogenen Vogelgrippevirus, wieder in Deutschland auf. Der NABU fordert, dringend nach den Quellen der Viren in der Geflügelwirtschaft zu suchen und diese auszuschalten, da sie eine Gefahr für Wildvögel sind. Mehr →