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Wolfsmonitoring muss in Landeshand

Ehrenamtliches Monitoring reicht nicht aus

Das Wolfs-Monitoring gehört auch weiterhin in Landeshand. Gerade vor dem Hintergrund der schnellen Ausbreitung des Wolfes reicht es nicht aus, sich auf Monitoring durch Ehrenamtliche zu verlassen. Sachsen-Anhalt muss langfristig Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Wolf - Foto: Christoph Bosch

Wolf - Foto: Christoph Bosch

22. Februar 2016 - Der NABU Sachsen-Anhalt fordert das Land auf, das Wolfs-Monitoring in Landeshand weiterzuführen (wie 2013 und 2014) und finanziell entsprechend zu untersetzen. „Sich hier nur auf ehrenamtliches Wolfs-Monitoring zu verlassen – unter anderem über die Jäger - reicht langfristig nicht aus. Für ein landesweites professionelles Monitoring sollten daher langfristig Finanzmittel im Land zur Verfügung stehen, gerade jetzt“, so Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt.

Sachsen-Anhalt war 2008 mit der Leitlinie Wolf (diese wurde 2015 überarbeitet und soll jetzt veröffentlicht werden) gut aufgestellt und konnte von anderen Bundesländern und deren Erfahrungen profitieren. Die Kommunikation in Sachsen-Anhalt ist jedoch dann leider ins Stocken geraten.

Der Wolf breitete sich schneller als erwartet aus, so dass derzeit aus Sicht des NABU dringend Handlungsbedarf seitens des Landes besteht, das Erreichte landesweit und kontinuierlich fortzuführen und nicht die erfolgreichen Bemühungen um den Wolfzurückzufahren, was ab 2015 der Fall war.

„Die Beratung von Tierhaltern bezüglich Präventionsmaßnahmen muss ebenso dringend fortgesetzt werden, die die letzten 2 Jahre vom Land gefördert (bis Mai 2015) wurde und über den WWF gut anlief. Auch die Entschädigungssumme sollte höher eingeplant werden, da Zwischenfälle zunehmen werden. Nur so wird man es schaffen, langfristig für Akzeptanz zu sorgen“, mahnt Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt.

In jedem Landkreis sollten Wolfsbeauftragte ernannt werden. Die Rissbegutachtung erfordert zudem kurze Wege und sollte über die Landkreise bestenfalls erfolgen. Die Ämter für Landwirtschaft, Flurordnung und Forsten könnten die Entschädigungszahlungen übernehmen. Denn die Nähe zu Tierhaltern wäre hier eher gegeben als beim zentrale Landesverwaltungsamt in Halle, die Überprüfbarkeit ebenso.

Der Wolf ist europäisch unter besonderem Schutz (Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie) und das Land hat hier gegenüber der EU Berichtspflichten zu erfüllen. Das Land Sachsen-Anhalt hat hier die Verantwortung.


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