Mäusegift-Einsatz in Feldhamster- und Zugvogelrastgebieten
NABU fordert Verbot der neuen Erlaubnis
24. September 2020 - Laut dem Pflanzenschutz-Warndienst 04/2020 vom 21.09.2020, herausgegeben von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, ist es den Landwirten aufgrund der derzeit hohen Feldmausdichte auf den von ihnen bewirtschafteten Feldern gestattet, Gifte zur Bekämpfung von Kleinsäugern einzusetzen.
Dies wird auch in den ausgewiesenen Vorkommensgebieten des streng geschützten und in Sachsen-Anhalt vom Aussterben bedrohten Feldhamsters (Cricetus cricetus) erlaubt, wenn der Landwirt oder ein dazu befähigtes Gutachterbüro eine vorherige Erfassung des Hamsters vorgenommen haben und seine Abwesenheit feststellen.
Einschätzung des NABU Sachsen-Anhalt
Der Stellvertretende Vorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt, Martin Schulze, meint dazu: „Hier beißt sich die Katze in den Schwanz - denn welcher Landwirt hat ein Interesse, den auf den eigenen Feldern gewünschten Gifteinsatz zu verhindern? Da ein Gutachterbüro zudem schwer zu bekommen ist und zusätzliches Geld kostet, ist vollkommen klar, welcher Weg jetzt gegangen wird.“
Der NABU befürchtet dramatische Verluste unter den akut gefährdeten Feldhamstern, der deutschlandweit mittlerweile hochgradig gefährdet ist und dessen Verbreitungsgebiet jährlich weiter schrumpft. Ähnlich negative Einflüsse werden für die gefährdete Haselmaus sowie die jetzt durchziehenden Kraniche und Gänse befürchtet, die schon in den zurückliegenden Jahren den Gifteinsatz mit dem Leben bezahlen mussten. Auch hier sind die getroffenen Regelungen fragwürdig, denn die Unteren Naturschutzbehörden sollen dem Landwirt mitteilen, ob sich im Anwendungsgebiet Zugvogelrastplätze befinden. „Woher...“, fragt sich Schulze, „...sollen die Mitarbeiter der Behörden wissen, auf welchen Feldern die Zugvögel zur Ausbringungszeit rasten, fressen oder schlafen? Hier wird anstelle einer klaren Regelung zugunsten des Artenschutzes der Schwarze Peter zwischen den Behörden hin- und hergeschoben.“
Mit den aktuellen Hinweisen zum Einsatz der Rodentizide sanktioniert das Land Sachsen-Anhalt nach Ansicht des NABU das unvermeidbare Töten von Feldhamstern und anderer geschützter Arten, denn die Bewilligungsbehörden, die Ämter für Landwirtschaft, haben in fünf angesetzten Tagen weder die Möglichkeit ausreichender Kontrollen noch zu einem begründeten Widerspruch. Eine Flut von genehmigten Einsätzen der Giftstoffe in den Feldhamster- und Zugvogelrastgebieten ist daher zu befürchten.
Giftansammlung entlang der Nahrungskette
Aber auch grundsätzlich steht der NABU dem Einsatz von Giftstoffen sehr kritisch gegenüber. Schwankungen der Feldmauszahlen sind ein natürlicher Vorgang und die Bestände von Kleinsäugern und ihren natürlichen Feinden (Greifvögel, Eulen, Fuchs) laufen hier fast synchron. „Gute Mäusejahre sind auch gute Eulenjahre. So haben in diesem Jahr viele Schleiereulen zweimal gebrütet und hohe Jungenzahlen hervorgebracht, die im Winter so einen „gedeckten Tisch“ besitzen“, so Schulze weiter.
Mit den vergifteten Ködern und Mäusen wird nun sogar in Kauf genommen, dass diese in der Nahrungskette enden und so auch Greifvögel und andere auf Feldern Nahrung suchende Vögel mitvergiftet werden. Der NABU fordert daher einen sofortigen Stopp der fragwürdigen Regelungen zur Selbstkontrolle und einen uneingeschränkten Schutz der bekannten Feldhamstergebiete. Ebenso hofft der NABU auf ein besonnenes Handeln der naturverbundenen Landwirte und den entsprechenden Verzicht auf den Gifteinsatz.
Weiter schlägt der NABU vor, durch die Anlage von Feldhecken und Greifvogelsitzkrücken die biologische Mäusebekämpfung zu fördern, anstatt auf den fragwürdigen, unspezifischen Gifteinsatz zu setzen.