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Kein Sonderrecht für die Bundeswehr

Genehmigungsbehörden müssen Naturschutzverbände künftig beteiligen

Das Landesverwaltungsamt hätte Umweltverbände wie den NABU vor der Erteilung der Genehmigung für das Gefechtsübungszentrum Schnöggersburg einbeziehen müssen. Das machte das Verwaltungsgericht Magdeburg nun deutlich.

Schild „Militärischer Sicherheitsbereich“ - Foto: Helge May

Foto: Helge May

05. Mai 2017 – Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in dem Klageverfahren des NABU gegen das Gefechtsübungszentrum Schnöggersburg die Klage aus formellen Gründen abgewiesen, jedoch gleichzeitig festgestellt, dass die Umweltverbände bei Vorhaben der Bundeswehr künftig von den Behörden beteiligt werden müssen. Die Entscheidung stärkt damit die Mitwirkungsrechte der Verbände.

Gegenstand des Verfahrens war die militärische Übungsstadt, die derzeit in der Colbitz-Letzlinger Heide errichtet wird. Das Landesverwaltungsamt hatte für diese Übungsstadt eine interne Genehmigung erteilt, ohne vorher die Umweltverbände zu beteiligen. Auch die Bundeswehr hatte die Verbände nicht beteiligt.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage des NABU abgewiesen, weil dieser nach Ansicht des Gerichts aufgrund von Zeitungsveröffentlichungen in der taz und Die Welt sowie einer Bundesdrucksache schon früher von der Erteilung der Genehmigung hätte Kenntnis haben können. Es hat aber gleichzeitig festgestellt, dass der NABU von der Behörde, also dem Landesverwaltungsamt, vor der Erteilung der Genehmigung hätte beteiligt werden müssen. Der NABU war davon ausgegangen, dass die Behörden die Naturschutzverbände einbeziehen bei einem Vorhaben dieser Dimension und demzufolge Umweltauswirkungen.

Die Bundeswehr hatte in dem Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Verbände in dem Verfahren wegen militärischer Geheimhaltungsbedürftigkeit überhaupt nicht hätten beteiligt werden müssen. Diese Ansicht der Bundeswehr hat das BVerwG in der Entscheidung zur Autobahn A 14 bereits als falsch beurteilt.

Die Bundeswehr hatte weiter die Auffassung vertreten, dass die Beteiligung der Verbände durch sie und nicht durch die Genehmigungsbehörde erfolge. Dazu gebe es auch entsprechende interne Anweisungen. Dieser Auffassung der Bundeswehr ist das Gericht in der mündlichen Verhandlung und der mündlichen Urteilsbegründung entgegengetreten. Die Richter stellten fest, dass es Aufgabe der Behörde sei, die Verbände zu beteiligen.

Da es sich um die Auslegung einer bundesweit geltenden Vorschrift handelt, müssen nun bundesweit sowohl die Behörden als auch die Bundeswehr ihre entsprechenden Anweisungen überarbeiten. Die Verbände müssen künftig bei Bundeswehrvorhaben direkt von den Behörden beteiligt werden, und zwar vor Erteilung der Genehmigung.

NABU-Landesgeschäftsführerin Annette Leipelt ist mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden: „Unser Anliegen in dem Verfahren war es vor allem, die Mitwirkungsrechte der Verbände zu stärken. Das ist uns gelungen. Zusätzlich haben wir mit der Bundeswehr verabredet, uns über künftige Beteiligungen bei derartigen Verfahren zu verständigen.“


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