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Pläne für Schießanlage gestoppt

NABU begrüßt Rücknahme der Schießanlagengenehmigung im Zeitzer Forst

Das Engagement des NABU Sachsen-Anhalt in der Auseinandersetzung mit der Bundeswehr zeigt Erfolge. Die Genehmigung für die Schießanlage im Zeitzer Forst wurde zurückgenommen. Damit steht fest, dass das europäische Naturschutzrecht auch für die Bundeswehr gilt.

Buchenwald - Foto: NABU/Klemens Karkow

Buchenwald - Foto: NABU/Klemens Karkow

„Die Bundeswehr wird sich darauf einstellen müssen, dem Natur- und Artenschutz künftig mehr Respekt entgegen zu bringen. Die Rücknahme der Genehmigung für die Schießanlage im Zeitzer Forst ist die Konsequenz aus einer Reihe von Urteilen, die der NABU Sachsen-Anhalt gegen die Bundeswehr erstritten hat.


Dass der NABU damit auch mit seinem Vorgehen gegen die Schießanlage im Zeitzer Forst erfolgreich war, ist erfreulich.“ Mit diesen Worten begrüßte die Vorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt, Helene Helm, die Mitteilung des Burgenlandkreises, die Genehmigung für die Schießanlage im Zeitzer Forst zurückzunehmen. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass es entgegen der Darstellung in der Mitteldeutschen Zeitung vom 9. Dezember 2013 nicht der BUND, sondern der NABU war, der gegen die beiden Genehmigungen 2012 jeweils Widerspruch eingelegt und die naturschutzfachlichen Argumente vorgebracht hatte.


Der NABU Sachsen-Anhalt befindet sich seit einiger Zeit mit der Bundeswehr in einer Auseinandersetzung über die Bedeutung des Naturschutzes. So streitet sich der NABU bereits seit fünf Jahren mit der Bundeswehr über die Frage, ob über dem Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide militärische Tiefflüge während der Brutzeit von Vögeln durchgeführt werden dürfen. Der NABU hatte deshalb gegen die Bundeswehr geklagt und erst am 10. April 2013 in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. In dieser Grundsatzentscheidung war von den höchsten deutschen Verwaltungsrichtern festgestellt worden, dass es im Bereich des Naturschutzes kein Sonderrecht für die Bundeswehr gibt. Die Bundeswehr hatte in dem Verfahren gegen die Tiefflüge geltend gemacht, dass bestimmte Regelungen des Naturschutzrechts für sie nicht gelten. Dem haben die Leipziger Bundesrichter in dem vom NABU angestrebten Klageverfahren nun ein für allemal eine Absage erteilt.


Nach Einschätzung des NABU war es diese Entscheidung, die dazu geführt hat, dass die Bundeswehr für die Schießanlage im Zeitzer Forst keine naturschutzrechtlich haltbare Begründung vorlegen konnte. Auch bei der Frage der Genehmigung für die Schießanlage im Zeitzer Forst ging es nämlich darum, die Verträglichkeit der Anlage mit den Vorgaben des strengen europäischen Naturschutzrechts nachzuweisen. Dazu der Rechtsanwalt des NABU, Peter Kremer: „Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Tiefflügen steht fest, dass die Bundeswehr genau wie alle anderen Vorhabensträger an das europäische Naturschutzrecht gebunden ist. Will sie ein Vorhaben im oder in der Nähe eines Natura-2000-Gebietes verwirklichen, muss sie nachweisen, dass die Anlage aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist. Im konkreten Fall hätte die Bundeswehr also beweisen müssen, dass sie ohne die Schießanlage ihren Verteidigungsauftrag nicht erfüllen kann.“


Nach Auffassung des NABU-Anwalts Peter Kremer war es vor allem dieser Punkt, den die Bundeswehr nicht hätte belegen können. Denn sie hätte zusätzlich nachweisen müssen, dass es zur Schießanlage keine anderweitige Alternative gibt, in der es zu keiner Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete kommt. Dass es in ganz Sachsen-Anhalt keinen anderen Standort für eine solche Schießanlage gibt, der naturschutzfachlich verträglicher ist, wird sich seitens der Bundeswehr kaum nachweisen lassen.


Aus Sicht des NABU ist es daher unwahrscheinlich, dass es überhaupt irgendwann noch zu einer Genehmigung der Schießanlage kommen wird. Selbst wenn die Bundeswehr einen neuen Genehmigungsantrag stellen und alle formellen Schritte einhalten würde, würde es ihr voraussichtlich nicht gelingen, die Alternativlosigkeit des Standorts nachzuweisen. Die Landesvorsitzende des NABU, Helene Helm, freut sich zusätzlich darüber, dass es mit den Naturschutzargumenten gelungen ist, auch die Belange der von dem Schießlärm betroffenen Menschen mit zur Geltung zu bringen. „Es ist erfreulich, wenn Natur- und Menschenschutz Hand in Hand gehen. Der NABU hat nicht nur den Natur-, sondern auch den Umweltschutz in seiner Satzung verankert. Im Fall der Schießanlage gehört dies alles zusammen.“


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