Beim Frühjahrsputz an die Natur denken
Wenn im Frühjahr die Natur erwacht, dann beginnt in vielen Gärten der Frühjahrsputz. Dabei ist es aber wichtig, Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Mehr →
In Sachsen-Anhalt genießen die Nestbereiche von Schwarzstorch, Adlerarten, Rotmilan, Kranich und Wanderfalke einen besonderen Schutz. Die konkreten Vorgaben sind dabei im §28 des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt.
Demnach dürfen Bruten der besonders störungsempfindlichen und gefährdeten Vogelarten nicht beeinträchtigt werden. Störende oder gar gefährdende Handlungen wie beispielsweise das Aufsuchen, Filmen oder Fotografieren sind in einem Umkreis von 300 Metern zu unterlassen. Auch Veränderungen wie das Anlegen von Sichtschneisen oder das Freistellen der Horststandorte sind in einem Radius von 100 Metern, während der Fortpflanzungszeit auch 300 Metern, um die Niststätten verboten.
In den vergangenen Jahren konnten mit Hostschutzmaßnahmen bundesweit bereits gute Ergebnisse erzielt werden. Dabei ist besonders die Zusammenarbeit von Naturschutzbehörden, Waldbesitzer und Bewirtschafter entscheidend, um ein breites Bewusstsein und Verständnis für die existierende Regeln zu schaffen.
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