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Horstschutzzonen beachten!

NABU-Appell an Behörden, Waldbesitzer und Bewirtschafter

In Sachsen-Anhalt genießen die Nestbereiche von Rotmilan, Kranich und Co. besonderen Schutz. Das Landesnaturschutzgesetz verbietet störende Aktivitäten im Umkreis der Nester. Der NABU Sachsen-Anhalt ruft dazu auf, dies in der Praxis umzusetzen.

Äußerst seltener Anblick: Schreiadlerweibchen mit Jungvogel - Foto: NABU/Thomas Krumenacker

Äußerst seltener Anblick: Schreiadlerweibchen mit Jungvogel - Foto: NABU/Thomas Krumenacker

In Sachsen-Anhalt genießen die Nestbereiche von Schwarzstorch, Adlerarten, Rotmilan, Kranich und Wanderfalke ab 1. März einen besonderen Schutz. Im sogenannten § 28 Horstschutz dürfen grundsätzlich diese besonders störungsempfindlichen und in ihrem Bestand gefährdeten Vogelarten durch störende Handlungen nicht beeinträchtigt werden. In einem Umkreis von 100 Metern um den Horstbereich sind Veränderungen wie das Anlegen von Sichtschneisen oder das Freistellen der Horststandorte verboten! Um eine ungestörte Fortpflanzung zu gewähren, vergrößert sich der Bereich in dieser Zeit sogar auf 300 Meter.


Der NABU appelliert daher an die Naturschutzbehörden, Waldbesitzer und Bewirtschafter, den Schutz laut aktueller Gesetzeslage zu gewährleisten. „Wir hoffen, dass auch in unserem Bundesland die bewährte Praxis des Horstschutzes konsequent angewendet wird. Die Regelung im Gesetz in Sachsen-Anhalt ist dafür eine gute Grundlage“, so Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt. Bisher scheint die Regelung jedoch nicht immer bekannt zu sein.


Die 2012 und 2013 durchgeführte Rotmilankartierung, an der sich auch der NABU Sachsen-Anhalt mit vielen NABU-Gruppen/Ornithologen vor Ort beteiligte, lieferte beispielsweise wertvolle Daten, die unbedingt in der Praxis Anwendung finden müssen. Die Daten müssen daher auch den Einrichtungen übermittelt werden, die sie beachten sollen wie beispielsweise der Landesforstbetrieb. Derzeit ist der Datenaustausch in Sachsen-Anhalt noch nicht so ergebnisorientiert, wie er sein müsste.

Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass der gesetzliche Horstschutz bei der Mehrzahl der Arten gute Erfolge erzielt. Wichtig ist dabei die gute Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden, ehrenamtlichen Naturschützern und die Information über den entsprechenden Gesetzestext bei den betroffenen Nutzern oder Eigentümern. Denn nur was bekannt ist, kann entsprechend umgesetzt werden. Daher sollten Nutzer oder Eigentümer rechtzeitig darüber informiert werden.


Hintergrund:

  • Horstschutzregelungen sind keine neue Erfindung. Bereits 1965 wurden in den heutigen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg Verordnungen erlassen, die ursprünglich auf Dienstanweisungen der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe zurückgehen. Dadurch sollten Störungen durch forstliche Arbeiten unterbunden werden.
  • Nach Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte Sachsen-Anhalt wurden aus dem Jahr 2009 beim Schwarzstorch 20 Brutpaare, beim Fisch- und Seeadler je 27 Brutpaare, beim Schreiadler nur ein Brutpaar, beim Wanderfalken 23 Brutpaare und beim Kranich 176 Brutpaare gemeldet. Der Bestand des Rotmilans wird auf 2.000 bis 2.500 Brutpaare geschätzt.
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