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Angebliche Verfahren werden nicht geführt

Verzögerungen beim Hochwasserschutz haben andere Gründe

Der NABU Sachsen-Anhalt bemängelt, dass im Land angebliche Verfahren für Verzögerungen beim Hochwasserschutz verantwortlich gemacht werden. Dabei fanden derartige Verfahren gar nicht statt, denn Naturschutzverbände wurden zu den entsprechenden Deichsanierungen gar nicht berücksichtigt.

Deichbruch beim Jahrhunderthochwasser 2013 an der Unteren Havel - Foto: NABU/Sebastian Hennigs

Deichbruch beim Jahrhunderthochwasser 2013 an der Unteren Havel - Foto: NABU/Sebastian Hennigs

Magdeburg - "Die anerkannten Naturschutzverbände werden bei Deichsanierungen doch gar nicht gehört! Das Wassergesetz ist vom Landtag doch schon 2010 in der Form geändert worden, dass bei Deichsanierungen/Wiederherstellung auf der Trasse keine Verfahren (weder Planfeststellungs- noch Plangenehmigungsverfahren) lt. § 94 (Ausbau und Unterhaltung, Deichschau) geführt werden müssen. Die Verzögerungen durch die angeblichen Verfahren und Beteiligung bei Wiederherstellung auf der Trasse gibt es doch überhaupt nicht", empört sich Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt.


Auch wenn es keine Wiederherstellung im eigentlichen Sinne war, wurden Verfahren eingespart. Als Wiederherstellungen wurde das dann deklariert, obwohl es keine war, sondern größtenteils eine wesentliche Änderung des Deichkörpers nach Wassergesetz. "Die monierten Zeitverzögerungen durch die nicht geführten Verfahren können daher absolut nicht der Grund sein!"


Naturschutzverbände erhielten auch seit Jahren nicht einmal Mitwirkungsmöglichkeiten in Schutzgebieten im Rahmen von Befreiungsverfahren bei Deichsanierungen, obwohl der Gesetzgeber die Einbeziehung vor dem Eingriff lt. Naturschutzgesetz bei erheblichen Auswirkungen ausdrücklich vorschreibt.

Auch bei der Aufstellung der Hochwasserschutzkonzeption (HSK) 2020 hat der NABU vergeblich im Oktober 2010 um Mitwirkungsmöglichkeiten im Umweltministerium gebeten. Die erste HSK 2010 aus dem Jahr 2003 wurde bzgl. Deichrückverlegungen seinerzeit als unzureichend vom NABU kritisiert. Stellungnahmen der Verbände fanden kaum Berücksichtigung.

Landwirtschaftliche Grundeigentümer/ Landwirte sollten nicht enteignet werden, wie teilweise diskutiert wird, sondern Entschädigungen könnten mit den Grundeigentümern vereinbart werden (beschränkte persönliche Dienstbarkeiten), um das für den Schadensfall vorsorglich zu regeln und damit auch die Schaffung von Retentionsflächen aktuell zu beschleunigen.


Die Ausweisungen von idyllischen Baugebieten in Hochwasserrisiko-/ Überschwemmungsgebieten in den letzten Jahren ist ein Negativbeispiel und aus NABU Sicht unverständlich. Leider wurde diese Praktik in den letzten 10 Jahre immer noch favorisiert: das Bauen hinter dem Deich! ...dort packte man 2013 auch wieder tapfer Sandsäcke, um von Fehlentscheidungen abzulenken.

Die Chance, effektive Hochwasserschutzkonzepte durch Deichrückverlegungen umzusetzen, hat man schon 2002 im Nachgang verpasst, jetzt ist das Ergebnis der Fehlentwicklungen in Sachsen-Anhalt sichtbar. Gelder wurden maßgeblich für Deichsanierungen/-erhöhungen eingeplant sowie Hochwasserrückhaltebecken.


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