Der Wolf und die Nutztiere
Maßnahmen und Förderungen des Herdenschutzes
Mit der zunehmenden Wiederansiedelung des Wolfes in Deutschland, steigt auch das Konfliktpotential. Immer wieder berichten Landwirte von gerissenen Nutztieren. Nicht alle, aber viele dieser Vorfälle gehen auf das Konto von ortsansässigen Wölfen. Dabei stehen vor allem Schafe, Ziegen, Rinder und Gatterwild auf dem Speiseplan. In seltenen Fällen werden auch Pferde und Kleintiere zur Beute. Im Jahr 2021 wurden für Sachsen-Anhalt 217 gerissene Tiere gezählt, 164 davon Schafe. [1]
Mit jedem verlorenen Tier geht ein wirtschaftlicher und emotionaler Verlust für den Besitzer einher. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Maßnahmen zum Herdenschutz existieren, welche Fördermittel Nutztierhaltern dabei zur Verfügung stehen und welche Entschädigungen bei einem Wolfsriss möglich sind.
Welche Formen des Herdenschutzes gibt es?
Grundlage eines guten Herdenschutzes sind geschlossene Elektrozäune. Diese stellen zwar keinen absoluten Schutz dar, senken die Risszahlen aber beträchtlich. Damit im Falle eines Wolfsriss eine Entschädigung erfolgt, muss dabei ein definierter Mindeststandard erreicht werden.
Für Schafe und Ziegen umfasst der Wolf-abweisende Mindestschutz in Sachsen-Anhalt ein 90 cm hohes Elektronetz oder eine 5-litzige Drahtzäunung. Der Abstand der einzelnen Reihen zueinander oder zum Boden darf dabei maximal 20 cm betragen. Der Zaun muss allseitig geschlossen sein und eine Spannung von wenigstens 3000 Volt aufweisen (empfohlen 5000 Volt). Die Impulsenergie sollte 1,5 Joule auf der gesamten Zaunlänge betragen.
Für Gatterwild umfasst der Wolf-abweisende Mindestschutz in Sachsen-Anhalt einen elektrischen oder mechanischen Untergrabschutz. Für den elektrischen Schutz werden zwei stromführende Litzen mit 20 und 40 cm Bodenabstand außen am Festzaun angebracht. Die mechanische Alternative besteht aus einem Knotengeflecht, mindestens 40 cm tief in den Boden eingegraben oder einen Meter nach außen gelegt und mit Erdankern befestigt. Zaun und Untergrabschutz müssen allseitig geschlossen sein und eine Spannung von wenigstens 3000 Volt besitzen (empfohlen 5000 Volt). Die Impulsenergie sollte 1,5 Joule auf der gesamten Zaunlänge betragen.
Für Rinder und Pferde ist kein Wolf-abweisender Mindestschutz definiert. Die Einhaltung der guten fachlichen Praxis (AID-Empfehlungen „Sichere Weidezäune“) gilt aber allgemein als ausreichend für einen Anspruch auf Entschädigung.
Herdenschutzhunde - Zuverlässige Wächter
Ein weiteres erprobtes Mittel ist der Einsatz von Herdenschutzhunden. Diese selbstständigen und territorialen Tiere werden schon von klein auf für ihre Aufgabe ausgebildet. Im Gegensatz zu Hütehunden, bleiben sie ganzzeitig bei der Herde und beschützen diese vor potentiellen Gefahren. Oft verwendete Rassen sind zum Beispiel Pyrenäenberghund, Maremmano oder Kangal.
Welche Maßnahmen am effektivsten sind, unterscheidet sich von Situation zu Situation. Ausführliche, individuelle Herdenschutzberatungen wie durch das Wolfskompetenzzentrum Iden helfen, eine optimale Lösung für die eigene Haltung zu finden.
Fördermittel für den Herdenschutz
Um die Tierhalter zu entlasten, fördert das Land Sachsen-Anhalt bestimmte präventive und laufende Maßnahmen des Herdenschutzes.
Die Förderung präventiver Maßnahmen erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss zwischen 500 bis 30.000 €. Sie erfolgt prinzipiell nur bei Personen, die eine Nutztierhaltung im Haupt- und Nebenerwerb betreiben und deren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt liegt. In Ausnahmefällen ist aber auch die Förderung außerlandwirtschaftlicher Kleintierhalter möglich.
Förderfähig sind dabei die Anschaffung von mobilen Elektrozäunen und Zubehör für den vorsorglichen Schutz von Schaf-, Ziegen- und Gatterwildhaltungen. Pferde- oder Rinderbestände sind ebenfalls förderfähig, sofern die Herde auch aus Kälbern, Fohlen, Jungrindern oder kleinen Rinder- und Pferderassen besteht. Alternativ ist auch die Lage in einem definierten Gebiet mit wiederholten Wolfsübergriffen ausreichend für eine Förderung.
Einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Präventionsmaßnahmen werden nicht gefördert.
Die Förderung laufender Maßnahmen ist abhängig von der individuellen Situation. Sie verpflichtet den Tierhalter für fünf Jahre, Beweidung sowie Pflege und Funktion der Zäune zu gewährleisten. Herdenschutzhunde müssen im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung zertifiziert sein und zweckmäßig eingesetzt werden. Außerdem wird ein Weidetagebuch benötigt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde gefördert werden.
Zuständig für Förderanträge ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt). Nähere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Sachsen-Anhalt. Anträge für das laufende Haushaltsjahr sind bis spätestens 15. September zu stellen.
Entschädigungen
Manchmal kann es trotz eines guten Herdenschutzes zu Wolfsrissen kommen, die mit einem emotionalen und wirtschaftlichen Verlust einhergehen. Um zumindest für letzteren eine Entschädigung zu erhalten, ist die richtige Verhaltensweise nach dem Fund entscheidend.
Um Spuren zu bewahren, sollte der Kadaver unverändert belassen und andere Tiere ferngehalten werden. Eventuell ist ein Anruf beim Tierarzt notwendig, falls überlebende Tiere Verletzungen aufweisen. Anschließend ist es essentiell, die zuständigen Wolfsbeauftragten zu kontaktieren. In Sachsen-Anhalt handelt es sich hierbei um das Wolfskompetenzzentrum Iden.
Zeitnah erfolgt nun die Begutachtung des gerissenen Tieres durch zuständige Mitarbeiter. Typische Merkmale eines Wolfsriss sind der Kehlbiss, die Lage des Pansens außerhalb des Körpers und das Vorhandensein einer Schleifspur. Da eine rein optische Bewertung aber bisweilen schwer ist, wird diese häufig durch eine DNA-Untersuchung von Material aus den Bissstellen ergänzt.
Kann nach Auswertung der Daten der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden, besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Dabei ist jedoch wichtig, dass dieser Anspruch – zumindest in anerkannten Ausbreitungsgebieten des Wolfes – nur dann gilt, wenn die Haltung den Wolf-abweisenden Mindestschutz aufweist. Außerhalb des anerkannten Ausbreitungsgebiets ist dieser Nachweis nicht notwendig.
Zuständig für Entschädigungen ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt).
Literatur
[1] Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2022) Nutztierrisszahlen in Sachsen-Anhalt
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