Kormorankolonie im NSG „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“
NABU leitet rechtliche Schritte ein
Rechtsmittel im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens eingelegt
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September 2015 – Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt hat am 15. September 2014 die seitens NABU und OSA kritisierte Kormoran-Verordnung veröffentlicht. Die Notwendigkeit, eine Rechtsverordnung zum Abschuss des Kormoran auf den Weg zu bringen, sieht der NABU nach rechtlicher Überprüfung nicht ausreichend begründet. Der Beweis der angeblichen Dezimierung FFH-relevanter Arten (Äschen und Barben) fehlt bis heute. „Wir hätten uns ein unabhängiges Gutachten gewünscht und nicht eins, welches aus der Fischereiabgabe (Gutachten EBEL) finanziert wurde", so Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt. Ein unabhängiges Gutachten wurde jedoch nicht erstellt.
Auch wurde die VO nicht zeitlich befristet und auch nicht an Parameter gebunden, lediglich Meldebögen werden verlangt.
Die bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld und Burgenlandkreis waren aus Sicht des NABU vollkommen ausreichend und auch zielführend. 2007 - 2009 wurden 95 geschossene Kormorane, wie es die Ausnahmegenehmigung vorschrieb, an die Vogelschutzwarte in Steckby geschickt und dort untersucht. Dabei wurden 337 Fische (darunter keine fischereiwirtschaftlich- oder naturschutzrelevanten Arten) zutage befördert. In Sachsen-Anhalt gibt es ohnehin keine großen Teichwirtschaften wie z.B. in dem benachbarten Bundesland Brandenburg. Der Ruf nach einer Verordnung wurde daher auch nicht aus den Reihen der Berufsfischer oder Fischereiverbände getätigt, sondern von Anglern.
Kritik an Kormoran-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Neue Fassung ohne unabhängiges Gutachten
26. August 2014 – Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt hat eine neue Fassung der Kormoran-Verordnung vorgelegt. Da diese dem NABU jedoch nicht bekannt ist, ist auch unklar, welche Forderungen des NABU in der neuen Fassung berücksichtigt wurden.
Die Notwendigkeit, eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen, sieht der NABU ohnehin nicht begründet. Der Beweis der angeblichen Dezimierung FFH-relevanter Arten (Äschen und Barben) fehlt bis heute. „Wir hätten uns ein unabhängiges Gutachten gewünscht und nicht eins, welches aus der Fischereiabgabe (Gutachten EBEL) finanziert wurde", so Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt. Ein unabhängiges Gutachten wurde jedoch nicht erstellt.
Die bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld und Burgenlandkreis waren aus Sicht des NABU vollkommen ausreichend und auch zielführend. 2007 - 2009 wurden 95 geschossene Kormorane, wie es die Ausnahmegenehmigung vorschrieb, an die Vogelschutzwarte in Steckby geschickt und dort untersucht. Dabei wurden 337 Fische (darunter keine fischereiwirtschaftlich- oder naturschutzrelevanten Arten) zutage befördert. In Sachsen-Anhalt gibt es ohnehin keine großen Teichwirtschaften wie z.B. in dem benachbarten Bundesland Brandenburg. Der Ruf nach einer Verordnung wurde daher auch nicht aus den Reihen der Berufsfischer oder Fischereiverbände getätigt, sondern von Anglern.
Der NABU Sachsen-Anhalt wird diesen Entwurf, wenn er denn verabschiedet wird, auf jeden Fall rechtlich überprüfen lassen.
„Rückfall in altes Denken“
Zur angekündigten Aufstellung einer Kormoran-Verordnung im Land Sachsen-Anhalt
01. Mai 2012 - Vor dem Hintergrund der in Diskussion und offensichtlich auch in Erarbeitung befindlichen Kormoran-Verordnung im Land Sachsen-Anhalt haben der NABU Sachsen-Anhalt und der Ornithologenverband Sachsen-Anhalt (OSA) eine gemeinsame Stellungnahme abgeben.
Darin bedauern die beiden Verbände, „dass die Landesregierung und das Umweltministerium dem Druck der Anglerverbände, welche auf der Grundlage wissenschaftlich nicht belegbarer Argumente den Abschuss von Kormoranen vehement fordern, nachgeben und von der bisherigen Praxis der Einzelanordnungen abweichen wollen.“ Dies sei ein Schritt in die falsche Richtung und ein Rückfall in alte Denkschemata. Politischer Druck und Singulärinteressen könnten und dürften nicht ausschlaggebend für die Genehmigung des Tötens einer geschützten Vogelart sein.
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Kormorankolonie im NSG „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“
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Kormorankolonie im NSG „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“
OSA und NABU lehnen in ihrem Positionspapier die Legitimation des Abschusses beziehungsweise die vorsätzliche Tötung von Kormoranen auf dem Durchzug, im Überwinterungsgebiet, vor allem auch zur Brutzeit sowie Störungen in den Brutkolonien strikt ab. Die Verbände betonen, dass erst vor 25 Jahren erfolgte Rückkehr des Kormorans nach Mitteldeutschland als Erfolg des Natur- und Umweltschutzes zu bewerten sei. Der Schutz des Kormorans sei folglich ein gesamtgesellschaftlich notwendiger Beitrag zur Steigerung der Biodiversität.
Geht es dem Kormoran jetzt an den Kragen?
Landtags-Umweltausschuss hörte Experten an
23. Februar 2012 - In Anbetracht der aktuellen Diskussionen um den Kormoran, ist der NABU verwundert, dass dieses Thema jetzt damit wieder angefacht wird. Seit Jahren spricht sich der NABU Sachsen-Anhalt gegen eine Kormoranverordnung aus. Bisher sei das Land Sachsen-Anhalt auch gut ohne eine Verordnung zurechtgekommen, zumal hier nicht die fischereiwirtschaftlichen Probleme durch Teichwirtschaften wie in Brandenburg bestehen. Regionale Anträge in Form von Ausnahmen in einigen Landkreisen sieht der NABU daher auch gelassen und weniger kritisch.
Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Bundesländer ohne Kormoran-Verordnung. Die aktuellen Bestände würden das auch nicht rechtfertigen. In den letzten Jahren wurden lediglich Ausnahmegenehmigungen in einigen Landkreisen erteilt wurden. Der Kormoran, 2010 von NABU und Landesbund für Vogelschutz zum „Vogel des Jahres“ gekürt, hat „sein“ Jahr bislang unbeschadet überstanden.
„Bisher konnten wir zufrieden sein, dass das Land Sachsen-Anhalt vor und nach dem Kormoranjahr keine Bestrebungen in der Hinsicht verfolgte und das geschickt abblockte. Die bisherige Lösung empfanden wir aus unserer Sicht auch recht gut gelöst. Ohne Verordnung und nur mit Ausnahmegenehmigungen – damit konnten wir leben", so Annette Leipelt, Geschäftsführerin des NABU Sachsen-Anhalt. „Den Druck, jetzt nach anderen Lösungen suchen zu müssen und Verordnungen zu installieren, sehen wir bei weitem als NABU nicht, auch in Anbetracht der Untersuchungen dazu.“
Hintergrund:
Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hatte verlangt, jeden geschossenen Kormoran zur Untersuchung an die Vogelschutzwarte Steckby einzuschicken. Die Ergebnisse der dreijährigen Untersuchungen liegen vor. Zudem hatten die Jäger wenig Interesse, den Kormoran zu schießen, denn er schmeckt nicht besonders. Die Angler hatten aber den Bescheid zum Abschuss seinerzeit über das LVwA erhalten, durften natürlich nicht schießen, die Jäger hatten wenig Interesse, zumal das tote Tier abgeliefert werden musste.
Für Rückfragen:
Annette Leipelt
NABU Sachsen-Anhalt
Tel. 0391-5619350
Infos zur Anhörung des Umweltausschusses
NABU-Basisinfos zum Kormoran
Weiterer Hintergrund zur Info:
NABU-Umwelttisch im Umwelthaus Magdeburg im April 2010, TOP Fachvortrag zum Kormoran, hier: Auszug
...... von Herrn Dornbusch (Vogelschutzwarte Steckby) wird der Kormoran zunächst vorgestellt, die Bestandszahlen in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu den bundesweiten Erhebungen dargestellt und die Nahrungsuntersuchungen der letzten Jahre erläutert. 2009 wurden in Sachsen-Anhalt 1.096 Kormoranbrutpaare in 15 Kolonien nachgewiesen. Trend 2009 bundesweit abfallend, nur in LSA leicht ansteigend.
Ausgangspunkt und Grundlage der Nahrungsuntersuchungen war die Regelung in den vom Landesverwaltungsamt erteilten Ausnahmegenehmigungen, die geschossenen Kormorane in der Vogelschutzwarte nahrungsbiologisch untersuchen zu lassen. Eine Bringpflicht wurde in den Bescheiden aber nicht verankert. Ab 2010 fanden deshalb aus Kapazitätsgründen keine Untersuchungen mehr statt.
Insgesamt wurden 95 erlegte Kormorane (4 aus dem Jahr 2007, 41 aus 2008, 50 aus 2009) untersucht sowie vier Untersuchungsprotokolle aus 2001 einbezogen, davon 66 Kormorane von Fließgewässern, 33 Kormorane von Fischteichen. Dabei wurden 337 Fische ermittelt, überwiegend Dreistacheliger Stichling, Kaulbarsch, Flussbarsch, Döbel, Plötze und Giebel. Fischereiwirtschaftlich bedeutsame oder naturschutzfachlich relevante Fischarten waren nicht dabei (in Fließgewässern). Die erlegten Kormorane stammten überwiegend von Helme und Unstrut aber auch von Bode, Holtemme, Biese und Milde.
Es wurde erläutert, dass Vergrämungsabschüsse von Kormoranen an Fließgewässern im Rahmen von Managementmaßnahmen ein Faktor im Maßnahmenkomplex sein können, dass derartige Abschüsse, entsprechend richtig durchgeführt, auch an Fischteichen zielführend sein können und dass die Begründungen für die Genehmigungen fachlich zu hinterfragen sind.
Auch wurde dargestellt, dass eine Überführung des Kormorans in das Jagdrecht nicht möglich ist, da der Kormoran nicht in den entsprechenden Anhängen der EU-Vogelschutzrichtlinie verankert ist.