Giftköder gefährden Greife, Eulen und Hasen
Land erlaubt Feldmausbekämpfung in acht Landkreisen
04. Januar 2013: Der NABU Sachsen-Anhalt kritisiert den Antrag des Umweltministeriums zur Erlangung einer BVL-Sondergenehmigung, die Landwirte in ausgewählten Landkreisen (Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Harzkreis, Salzlandkreis, Bördekreis, Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld) befristet berechtigt, das von der EU seit 2010 verbotene Mittel Ratron-Feldmausköder mit dem Wirkstoff Chlorphacinon jetzt nun doch wieder auf zu beantragenden Flächen breitwürfig auszubringen.
Entgegen der ursprünglichen Zulassung, die das Ausbringen in Köderstationen vorschreibt, werden Giftköder dann offen ausgestreut.
Mit dem Ausbringen der Köder sollen landwirtschaftliche Verluste durch Mäusefraß eingedämmt werden. 2012 gab es ein Anwachsen der Mäusepopulation auch in Sachsen-Anhalt, was aber turnusmäßig alle paar Jahre zu verzeichnen ist. Die Sonder-Genehmigung für die Anwendung von Chlorphacinon Feldmausköder für insgesamt 120 Tage wurde für unser Bundesland beim ersten Anlauf nicht erteilt – im Gegenteil – das Bundesamt für Verbraucherschutz versagte die Anwendung und lehnte den Antrag zunächst ab! Das Umweltministerium hat dann umgehend dagegen Widerspruch eingelegt, einen geänderten Antrag eingereicht, der Ende November eine befristete Genehmigung für einige tausend Hektar erreichte.
„Wir fordern das Ministerium auf, verantwortungsbewusst zu handeln und Ausnahmeanträge im Rahmen einer Sondergenehmigung über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise nicht weiterhin zu favorisieren. Man muss nicht von biologischer Vielfalt und Nachhaltigkeit und Artenschutz und europäischer Verantwortung sprechen, wenn man auf der anderen Seite so verantwortungslos mit Giften in der offenen Landschaft wieder experimentiert. Die Folgen kann man nicht abschätzen, geht das Risiko aber ein, indem man sich darauf einlässt und dem Druck der Bauern einfach nachgibt.“ Als „gute landwirtschaftliche Praxis“ kann diese Anwendung nicht bezeichnet werden, da Gefahren für andere Tiere generell nicht ausgeschlossen werden können.
„Tote Hasen aus 2007 dürften gerade für unser Bundesland Anlass sein, nicht die gleichen Fehler mit dem gleichen Mäuseköder 2012 wieder zu begehen“, so Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt. Bereits 2007 hatte der NABU Sachsen-Anhalt eine breitwürfige Ausbringung von Ratron Chlorphacinon Köder scharf kritisiert und massive Diskussionen dazu ausgelöst. Tote Hasen brachten den Stopp der Feldmausköder für Sachsen-Anhalt. In der EU sind die Wirkstoffe Zinkphosphid und Chlorphacinon zur Mäusebekämpfung nicht mehr erlaubt!!
Generell ist es nicht auszuschließen, dass auch andere Tiere die Köder aufnehmen können, wenn breitwürfige Ausbringung bevorzugt werden sollte. „Der NABU Sachsen-Anhalt fordert, den Einsatz des Mittels in Sachsen-Anhalt nicht weiter zu verfolgen. Thüringen ist hier als Land ein negativer Vorreiter, dem sollten wir als Bundesland nicht folgen!“, argumentiert Annette Leipelt. „Bei der Methode der Breitwürfigkeit besteht aus naturschutzfachlicher Sicht immer die Gefahr, dass die Köder auch von anderen Tieren aufgenommen werden“, so Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt.
„Indirekt kann es bei der Anwendung zu den unerwünschten Sekundärvergiftungen kommen. Gerade durch die Nahrungskette sind tödliche „Zwangsbehandlungen“ nicht ausgeschlossen. Die Gefahr für Greifvögel ist daher nicht zu unterschätzen, da Mäuse (auch vergiftete) zum Nahrungsspektrum von einigen Greifvögeln wie Mäusebussard und Rotmilan gehören, aber auch Eulen sind gefährdet. Eine gezielte Bekämpfung würde das Risiko der Zwangsmedikation anderer wildlebender Tiere verringern“, kritisiert Leipelt. „Durch den unsachgemäßen Umgang mit Rodentiziden in der Landwirtschaft können Wildvögel qualvoll verenden. Man nimmt dies aber wissentlich in Kauf, wenn man diese Ausnahme zur Anwendung für unser Bundesland in der praktischen Anwendung zulässt.
Nach Auffassung des NABU wäre schon 2007 im Rahmen der Ausnahmegenehmigung ein Monitoring angezeigt gewesen, um Gefährdungen besser abschätzen zu können. Auch die Biologische Bundesanstalt (BBA) berichtete damals schon von „immer wieder auftretenden Fehlanwendungen mit negativen Auswirkungen auf Nichtzielorganismen“. Mäuse, aber auch Hasen (ebenso Hunde und Katzen) können so vergiftet werden – nichts ist sicher bei der rigorosen Anwendung, die der NABU scharf kritisiert. Für behandelte Flächen wird bisher keine Kennzeichnung mit Schildern oder Warnhinweisen vorgeschrieben!
„Wir appellieren an die Bürger, Totfunde den örtlichen staatlichen Stellen oder der Vogelschutzwarte zu melden. Auch NABU-Ornithologen werden Maßnahmen mit Rodentiziden (Mittel gegen Nagetiere) generell kritisch begleiten", so Sprecherin Annette Leipelt. Tote Tiere werden auch nicht in jedem Fall immer auf Vergiftungen untersucht. Die Dunkelziffer liegt vermutlich weitaus höher, da nicht alle toten Tiere aufgefunden und untersucht werden können. Viele tote Tiere werden auch vom Fuchs verschleppt.
Angesichts immer wiederkehrender Mäusegradationen sollten nach Auffassung des NABU vorbeugende Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor einer Bekämpfung mit Rodentiziden haben, um Mäusepopulationen abwenden zu können. Hierzu zählt besonders die Förderung von Eulen und Greifvögeln (Errichtung von Sitzkrücken) als deren natürliche Gegenspieler. Auch das bisher übliche tiefe Pflügen vermindert eine allzu starke Mäusepopulation, die in bestimmten Abständen aber immer wieder der Landwirtschaft zu schaffen macht. Letzteres stünde allerdings in Konflikt mit dem verbreiteten Bestreben nach einer pfluglosen Bodenbearbeitung. Hier erhalten die Landwirte einen finanziellen Ausgleich – 40 Euro je Hektar.
Seit August sind bereits Ratron-Linsen (zinkphosphidhaltiges Mäusegift) zur Ausbringung für die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zugelassen. Den NABU Sachsen-Anhalt erreichten bereits seit September (unter anderem am Helmestausee) Mitteilungen von Bürgern, die bereits bei der bisherigen Anwendung im Rahmen der Mäusebekämpfung (vermutlich Giftweizen mit dem Wirkstoff Zinkphosphid) ihre Befürchtungen und Sorgen bei der Beobachtungen toter Tiere mitteilten.
Ansprechpartnerin:
NABU Sachsen-Anhalt
Annette Leipelt
Tel. 0391-619350 oder 0177-7787976
Auszug – mehr siehe Link unten: ++ Allgemeinverfügung erlassen – damit darf das Mittel auf Kulturland nur bei nachgewiesenem Starkbefall in den Landkreisen Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Harzkreis, Salzlandkreis, Bördekreis, Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld unter Beachtung der im Zulassungsbescheid festgesetzten Auflagen und Anwendungsbestimmungen im Streuverfahren mit einer maximalen Aufwandmenge von zehn Kilogramm je Hektar auf Teilflächen in den Kulturen Hart- und Weichweizen, Gerste, Roggen und Triticale (Keine Anwendung in Winterraps) angewendet werden. ++