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Gesetzentwurf des Agrarministeriums zum Wolfsabschuss: NABU Sachsen-Anhalt warnt vor Dammbruch im Artenschutz

Pressemitteilung des NABU-Landesverbands Sachsen-Anhalt e. V., 20. November 2025

Der Tagesspiegel berichtet exklusiv über den weitreichenden Gesetzentwurf –
NABU-Landesverband Sachsen-Anhalt fordert sofortigen Stopp der Pläne,
Transparenz und Kurskorrektur

Der NABU Sachsen-Anhalt reagiert mit großer Sorge auf einen Exklusiv-Bericht des Tagesspiegel. Unter der Überschrift „Logik der Schädlingsbekämpfung: Alois Rainer gibt den Wolf zum Abschuss frei“ berichtet die Zeitung in ihrer Online-Ausgabe (Politik, Stand: 20.11.2025), über einen Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der der Redaktion vorliege. Demnach soll der Wolf künftig regulär vom Herbst bis ins Frühjahr bejagt werden dürfen – in einer durch die Welpenaufzucht und Paarungszeit (Ranzzeit) besonders vulnerablen Phase. Zudem soll bei Weidetierrissen der bisher geltende 1.000-Meter-Radius auf 20 Kilometer um die Rissorte ausgedehnt und die Möglichkeit geschaffen werden, ganze Rudel zu töten, um faktisch wolfsfreie Zonen zu schaffen. Der NABU Sachsen-Anhalt befürchtet einen Rückfall in die düsteren Zeiten der Wolfsausrottung im 19. Jahrhundert.

„Sollte dieser Entwurf zum Gesetz werden, wäre das ein massiver Dammbruch im europäischen Artenschutzrecht“, sagt Katja Alsleben, Landesvorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt. „Hier wird eine nach wie vor störanfällige Wolfspopulation in Deutschland in die Nähe von Schädlingen gerückt – entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen, entgegen dem Geist der europäischen Naturschutzrichtlinien und entgegen jeder Verantwortung für die biologische Vielfalt.“

Wolfbestand stabil, aber verletzlich – keine Grundlage für pauschale Jagd
Erst vor wenigen Tagen hatte der NABU Sachsen-Anhalt auf Basis der aktuellen Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) eine Stagnation der Bestandsentwicklung im Land und in Deutschland insgesamt festgestellt: „Für Sachsen-Anhalt weist der Monitoringbericht 2024/25 weiterhin 38 besetzte Wolfsterritorien und 132 registrierte Welpen aus (Vorjahr: 130). Von einer „Überpopulation“ kann keine Rede sein.“

„Wir haben es in Sachsen-Anhalt mit rund 300 Wölfen zu tun – und mit über 46.000 Jagdscheininhaber:innen“, so Alsleben. „Diese Schieflage macht deutlich, wie gefährlich eine so weitreichende Gesetzesvorlage für die fragile Wolfspopulation werden könnte. Was wir brauchen, ist konsequenter Herdenschutz und ein wirksames Vorgehen gegen illegale Tötungen – nicht eine populistisch motivierte Generalfreigabe des Abschusses.“

Die mitteleuropäische Wolfspopulation (Deutschland/Polen) gilt weiterhin als genetisch verletzlich. Es fehlen funktionierende Wanderkorridore und ausreichender Austausch mit den Nachbarpopulationen in den Karpaten, Alpen oder auf der Iberischen Halbinsel. Klimawandel, Krankheiten, Verkehrsunfälle und vor allem illegale Verfolgung setzen der Art zusätzlich zu. Im letzten Monitoringjahr war bei rund 30 Prozent der Totfunde von illegaler Tötung auszugehen. „In einer solchen Situation die Abschussmöglichkeiten massiv auszuweiten, ist fachlich nicht zu verantworten“, betont Alsleben.

Tagesspiegel-Enthüllung: „Wolfsfreie Zonen“ und Entmachtung des Naturschutzrechts
Nach Angaben des Tagesspiegel sieht der Entwurf des Agrarministeriums vor, Wölfe vom 1. September bis zum 28. Februar regulär jagdbar zu machen – vorausgesetzt, es existieren Managementpläne und die Population wird als in einem „günstigen Erhaltungszustand“ eingestuft. Letzteren hat die Bundesregierung bereits für zwei der drei biogeografischen Regionen Deutschlands an die EU gemeldet. Gleichzeitig soll die Tötung sogenannter „Schadwölfe“ stark erleichtert werden:

  • Abschuss im 20-Kilometer-Radius um einen bestätigten Riss (bisher 1.000 Meter), auch in der Schonzeit,
  • ohne behördliche Einzelfall-Anordnung,
  • mit der Möglichkeit, die Regelung bei weiteren Rissen immer wieder neu zu aktivieren.

Noch weitergehend sei laut Tagesspiegelbericht die Option, ganze Rudel unabhängig von konkreten Rissen zu töten und Weidegebiete zu definieren, in denen der Wolf selbst bei ungünstigem Erhaltungszustand bejagt werden darf. Das Bundesumweltministerium würde beim Wolfsmanagement weitgehend entmachtet, der Wolfsparagraf 45a im Bundesnaturschutzgesetz ersatzlos gestrichen; die Kompetenz läge künftig allein bei Landwirtschaftsministerium und Bundesrat.

„Wenn ein Ministerium sich derart weit von den Leitplanken des Naturschutzrechts entfernt, verlassen wir die Logik von Schutz und Management und landen bei einer Logik der Schädlingsbekämpfung“, kritisiert Alsleben. „Das widerspricht dem Grundgedanken der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und dem Ethos waidgerechter Jagd gleichermaßen.“

EU hat Schutzstatus des Wolfs abgesenkt – aber nicht aufgehoben
Besonders problematisch ist aus Sicht des NABU, dass der Gesetzentwurf ganz offensichtlich auf der jüngst in Brüssel herabgestuften Schutzstellung des Wolfs aufsetzt:

  • Unter der Berner Konvention wurde der Wolf zum 7. März 2025 von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabgestuft.
  • In der Folge hat die EU die Anhänge der FFH-Richtlinie angepasst und den Wolf von Anhang IV („streng geschützt“) in Anhang V („geschützt“) verschoben.
  • Der Rat der EU betont ausdrücklich, dass die Mitgliedstaaten weiterhin verpflichtet sind, einen günstigen Erhaltungszustand sicherzustellen und den Wolf national auch weiterhin strenger schützen dürfen.

Umweltverbände und Wissenschaftler:innen weisen aber darauf hin, dass der Wolf in den meisten EU-Bioregionen – einschließlich großer Teile Deutschlands – weiterhin keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat.

„Die EU hat mit der Herabstufung des Schutzstatus die Tür für nationalen Abschussdruck geöffnet – das war aus Naturschutzsicht ein Fehler“, so Alsleben. „Doch selbst diese schwächeren Regeln verpflichten Deutschland weiterhin, den Erhaltungszustand der Art zu sichern und die gemeldeten Populationen in den extra ausgewiesenen NATURA2000-Gebieten zu sichern.“

Nationale Daten geben kein Mandat für großflächige Jagd
Die deutsche Bundesregierung hat der EU-Kommission im Juli 2025 neue Bewertungen zum Erhaltungszustand übermittelt. Für die atlantische biogeografische Region wird der Wolf erstmals als „günstig“ bewertet. Auch für die kontinentale biogeografische Region traf die Bundesregierung diese Bewertung, eine Einschätzung, der jedoch durch die Wissenschaft ausdrücklich widersprochen wird. „Das heißt übersetzt: In einer Situation, in der man bestenfalls von einer sehr fragilen Population sprechen kann, wird versucht, wissenschaftsfern ein Jagdgesetz durchzudrücken, das faktisch wolfsfreie Zonen ermöglichen würde. Das ist politisch durchsichtig und fachlich hochriskant.“

Forderungen des NABU Sachsen-Anhalt
Vor diesem Hintergrund verschärft und präzisiert der NABU Sachsen-Anhalt seine bereits in der vergangenen Woche formulierten Forderungen:

1. Sofortiger Stopp des Referentenentwurfs und transparente Debatte

  • Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss den Entwurf umgehend veröffentlichen und ein Beteiligungsverfahren mit Ländern, Verbänden und Wissenschaft einleiten.
  • Gesetzesvorhaben, die tief in das Naturschutzrecht eingreifen, dürfen nicht „unter strikter Verschwiegenheit“ im Hinterzimmer verhandelt werden.

2. Kein Ausstieg aus dem Naturschutzrecht durch die Hintertür

  • Der Wolfsparagraf im Bundesnaturschutzgesetz darf nicht ersatzlos gestrichen werden.
  • Alle Entnahmen müssen weiterhin an die strengen Vorgaben des Naturschutzrechts und der FFH-Richtlinie gebunden bleiben (Einzelfallprüfung, Verhältnismäßigkeit, Sicherung des Erhaltungszustands).

3. Keine „wolfsfreien Zonen“ und keine pauschale Jagdzeit

  • Halbjährliche Jagdzeiten auf Wölfe sind mit einem vorsorgenden Artenschutz unvereinbar und nicht waidgerecht.
  • Zonen, in denen Wölfe grundsätzlich unerwünscht sind, würden den Auftrag der FFH-Richtlinie – ein europaweites, zusammenhängendes Schutzgebietssystem – unterlaufen.

4. Problemfälle gezielt lösen – nicht „auf Verdacht“ schießen
Die im Tagesspiegel geschilderte 20-Kilometer-Regel nach einem Nutztierriss würde in Wolfskerngebieten faktisch bedeuten, dass auf eine ganze Rudelgruppe geschossen wird, ohne sicherzustellen, dass der verursachende Wolf überhaupt getroffen wird.

„Das ist das Gegenteil eines zielgerichteten Konfliktmanagements“, sagt Alsleben. „Zerstörte Rudelstrukturen erhöhen die Wahrscheinlichkeit weiterer Risse – genau darauf weisen Fachleute seit Jahren hin.“

5. Landesregierung Sachsen-Anhalt muss im Bundesrat klar Nein sagen

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, den angekündigten Änderungen von Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen.
  • Besonders NATURA2000-Gebiete, aktive und ehemalige Truppenübungsplätze, große Waldgebiete sowie der Nationalpark Harz müssen für den Wolf als jagdfreie Rückzugsräume ausdrücklich gesichert bleiben.

6. EU-Kurs korrigieren statt weiter verschärfen

  • Deutschland muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die Herabstufung des Wolfs mittelfristig zu überprüfen und an den tatsächlichen Erhaltungszustand anzupassen.
  • Bis dahin darf es keine nationale Auslegung geben, die über die ohnehin schon problematische EU-Minimalposition hinausgeht.

7. Herdenschutz voranbringen – nicht als Vorwand für Abschüsse missbrauchen

  • Wo Wölfe vorkommen, müssen Weidetiere wirksam geschützt werden: durch ausreichende Fördermittel, unbürokratische Antragsverfahren, flächendeckende Beratung sowie Herdenschutzhunde und angepasste Zäune. Sachsen-Anhalt hat hier bislang vorbildlich agiert und die Risszahlen auf sehr niedrigem Niveau gehalten.
  • Der Verweis auf fehlenden Herdenschutz darf nicht als Vorwand dienen, um den Wolf anschließend „wegzuschießen“, statt Ursachen strukturell zu beheben.

8. Illegale Tötungen konsequent verfolgen

  • Es braucht spezialisierte Ermittlungsgruppen für Wildtierkriminalität, bessere forensische Ausstattung und eine konsequente strafrechtliche Verfolgung.
  • Wer mit einem gesetzlich geschützten Wildtier umgeht wie mit Ungeziefer, darf nicht damit rechnen, dass der Staat wegschaut – weder in Wald und Flur noch in den Gesetzgebungssälen.

„Schutz statt Scheinlösungen“
Für Sachsen-Anhalt zieht der NABU ein klares Fazit:
„Die stagnierende Zahl von Territorien zeigt eine stabile, aber nach wie vor störanfällige Wolfspopulation – kein eskalierendes Risiko“, sagt Alsleben. „Wer jetzt eine Jagdgesetzgebung vorbereitet, die auf großflächige Abschüsse, wolfsfreie Räume und die Entmachtung des Naturschutzrechts hinausläuft, handelt gegen bessere wissenschaftliche Erkenntnisse.“

„Unser Appell an Bund, Land und EU lautet: Korrigieren Sie diesen Kurs. Stärken Sie Herdenschutz, Monitoring und Rechtsdurchsetzung – aber stoppen Sie die nicht faktenbasierte politische Kampagne gegen den Wolf.“

Für Rückfragen und zur Vermittlung von Gesprächspartnern wenden Sie sich bitte an
den Landesgeschäftsführer Jens Richter

Jens Richter
Landesgeschäftsführer

NABU Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.
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T: +49 151 70671010

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