Sachsen-Anhalt natürlich gestalten
12 Forderungen des NABU Sachsen-Anhalt e.V. an die Landespolitik
Präambel
Sachsen-Anhalt steht vor großen Herausforderungen: Dürre und Hochwasser, Artenverlust, der Druck auf Böden und Landschaften, der Wandel in Land- und Forstwirtschaft, die naturverträgliche Gestaltung der Energiewende sowie lebenswerte Städte und Dörfer. All das betrifft nicht nur den Naturschutz. Es geht um Gesundheit, Sicherheit, regionale Identität, wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit und die Lebensqualität der Menschen in unserem Land.
Natur ist keine Nebensache. Sie ist unsere Lebensgrundlage. Sauberes Wasser, fruchtbare Böden, widerstandsfähige Wälder, artenreiche Kulturlandschaften, lebendige Flüsse und Auen sowie ein grünes Wohnumfeld sind Voraussetzungen für ein gutes Leben heute und für kommende Generationen. Wo Natur geschwächt wird, geraten auch Wohlstand, Gemeinwohl und Zukunftschancen unter Druck.
Mit seinem „Naturprogramm“ hat der NABU Sachsen-Anhalt zwölf zentrale Zukunftsfragen benannt. Der vorliegende Forderungskatalog unterlegt diese Punkte mit konkreten politischen Erwartungen an die kommende Landespolitik. Er zeigt, welche Entscheidungen in der nächsten Legislaturperiode notwendig sind, damit Natur-, Klima- und Lebensqualitätsschutz in Sachsen-Anhalt nicht bei allgemeinen Bekenntnissen stehen bleiben, sondern wirksam umgesetzt werden.
Wir verstehen dieses Papier als Beitrag zu einer sachlichen, verbindlichen und lösungsorientierten Debatte vor der Landtagswahl. Es richtet sich an Parteien, Politik, Verwaltung, Verbände und Öffentlichkeit gleichermaßen. Wer Sachsen-Anhalt zukunftsfähig gestalten will, muss Natur konsequent mitdenken: in der Wasserpolitik, in der Flächen- und Verkehrsplanung, in Land- und Forstwirtschaft, in der Energiepolitik, in Schutzgebieten, Kommunen und Bildung. Denn eine starke Naturpolitik ist kein Spezialanliegen – sie ist Vorsorgepolitik für unser ganzes Land.
1. Ausreichendes und sauberes Wasser für Menschen und Natur
- Die Wasserrahmenrichtlinie muss in Sachsen-Anhalt schnell und vollständig umgesetzt werden; dafür sind ausreichend Mittel für Planung und Umsetzung bereitzustellen.
- Ackerland in Überflutungsbereichen muss gesetzlich verbindlich in Grünland umgewandelt werden.
- Wiedervernässung und der Stopp weiterer Entwässerung müssen Vorrang haben, um die natürliche Wasserhaltung in der Fläche zu stärken. Dafür sind schnell und in ausreichendem Umfang Mittel bereitzustellen, damit zuständige Behörden und Unterhaltungsverbände Maßnahmen zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts zügig umsetzen können – insbesondere auf öffentlichen Flächen und in NATURA-2000-Gebieten. Dazu gehören Stauvorrichtungen und Sohlschwellen, der Rückbau und Verschluss von Gräben sowie die Entwicklung von Teichen, Kleingewässern und Blänken. Naturschutzverbände unterstützen diese Umsetzung fachlich.
- Auen müssen renaturiert und Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen deutlich ausgeweitet werden; das Land soll dafür Flächen ankaufen, um Retentionsräume dauerhaft zu sichern.
- Stoffliche Belastungen aus agrarischen und industriellen Quellen müssen so reduziert werden, dass gesetzliche Grenzwerte – etwa bei Nitrat – eingehalten und Ökosysteme wirksam geschützt werden.
- An allen Gewässern müssen verpflichtend mindestens zehn Meter breite Gewässerrandstreifen ohne Düngung und Biozideinsatz eingerichtet werden, um Nährstoff- und Schadstoffeinträge zu verringern und die Habitatfunktion zu stärken.
- Wasserintensive Gewerbe- und Industriebetriebe dürfen nicht in Gebieten mit kritischem Gebietswasserhaushalt angesiedelt werden; geeignete und ungeeignete Flächen sind dafür fachlich fundiert auszuweisen.
- Die Befahrung von Stillgewässern zu privaten Freizeitzwecken mit Dieselfahrzeugen muss verboten werden; zulässig sein sollen nur Elektro-Motoren und Segelboote.
2. Mehr Natur vor der Haustür
- Kommunen sollen verpflichtend Baumschutzsatzungen einführen, in denen auch Obstbäume als geschützte Bäume erfasst und Ersatzpflanzungen rechtssicher geregelt werden.
- Kommunale Grünflächen sollen höchstens ein- bis zweimal pro Jahr gemäht werden; größere Flächenanteile sollen ungemäht überwintern. Verwendetes Saatgut darf keine Neophyten enthalten, sondern muss aus einheimischen, regionalen Gräsern und Kräutern bestehen; Dünger darf nur zum Ausgleich von Nährstoffentzügen eingesetzt werden.
- Im kommunalen Bereich darf ausschließlich insektenfreundliche Straßenbeleuchtung eingesetzt werden.
- Das Verbot von Schottergärten muss konsequent durchgesetzt werden; zugleich sind Anreize für die Entsiegelung und Renaturierung bestehender Schottergärten zu schaffen.
- Das Land soll ein Programm „Natur im Ort“ nach sächsischem Vorbild auflegen, das naturnahe Parks, Schulhöfe und Friedhöfe ebenso fördert wie Baumpflanzungen, Wandbegrünung, Entsiegelung sowie die Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern.
3. Artenvielfalt erhalten – sichtbar und konkret
- Artenhilfsprogramme müssen wirksam und nachhaltig umgesetzt werden, unter anderem für Kiebitz, Wachtelkönig, Brachvogel, Rotmilan, Rebhuhn, Ortolan, Großtrappe, Rotbauchunke, Kreuzkröte, Feldhamster, Gebäude-Fledermäuse sowie Heldbock, Hirschkäfer, Eremit und Graue Skabiose.
- Die niedrigschwellige Artensofortförderung „NaturWasserMensch“ ohne Eigenanteil muss ausgebaut und fortgeführt werden.
- In Vorranggebieten des LEP und der REP müssen echte, verbindlich gesicherte Biotop- und Habitatverbünde geschaffen und dauerhaft gesichert werden.
- „Wolf“ und „Gans“ müssen aus dem Jagdgesetz gestrichen werden. Jagdzeitenverordnung und Liste jagdbarer Arten sind auf Grundlage von Artenökologie, Schutz- und Erhaltungsstatus sowie Gefährdung zu evaluieren; umgesetzt werden muss Schutz statt der Bedienung von Partikularinteressen.
- Der Wild- und Amphibienschutz an Straßen muss deutlich verbessert werden.
4. Wälder fit für die Zukunft machen
- Im Landeswald braucht es mehr Prozessschutz und mehr Naturwaldentwicklungsflächen; im Landes- und Bundesforst ist ein Totholzanteil von 10 Prozent anzustreben.
- Für Wälder in FFH-Gebieten und SPA müssen Managementpläne erstellt werden. Die Arten- und LRT-Maßnahmenplanung ist verbindlich in die Forsteinrichtungspläne zu integrieren, und der Artenschutz ist bei allen forstlichen Maßnahmen einschließlich der Verkehrssicherung strikt zu beachten.
- Wiederbewaldung und Waldumbau müssen klimaresilient erfolgen – mit Vorrang für natürliche Verjüngung und unter Ausschluss nichtheimischer sowie nicht zur pnV zählender Arten.
- In der Forstförderung müssen im Wald lebende Arten wie Fledermäuse, Holzkäfer sowie Baum- und Höhlenbrüter deutlich stärker berücksichtigt werden.
- Habitatbäume im Landeswald müssen verpflichtend erhalten bleiben; dazu gehören auch die Ermittlung und Kennzeichnung von Höhlen- und Horstbäumen, Methusalembäumen sowie stehendem Totholz.
- Die Holzentnahme darf auf Revierniveau den jährlichen Zuwachs nicht übersteigen. Werden durch Klimaextreme und Schädlingsbefall gefährdete Baumarten wie Buche oder Eiche endgenutzt, muss der Bestand weiterhin nutzbarer Habitatbäume etwa für Heldbock und Mittelspecht gesichert werden.
5. Flächen sparen statt Landschaft verbrauchen
- Schutzgebiete dürfen durch neue Straßen und Gewerbeflächen weder in Anspruch genommen noch beeinträchtigt werden.
- Solar- und Windenergie sollen auf gemeinsamen Flächen kombiniert werden.
- Hochwertige Schwarzerdeböden sowie besonders artenreiche und nährstoffarme Böden müssen vor Bebauung und Versiegelung geschützt werden.
- Der Flächenverbrauch muss politisch begrenzt und durch ein verbindliches Flächensparziel des Landes wirksam reduziert werden.
- Gewerbeansiedlungen in Innenstädten müssen gesetzlich Vorrang vor Neubauten auf der grünen Wiese erhalten; vorhandene Gewerbe-, Wohn- und Industrieflächen sind vorrangig zu nutzen und zu sanieren, statt im Außenbereich neu zu bauen.
6. Landwirtschaft und Natur zusammenbringen
- Die ELER-Mittel müssen deutlich aufgestockt werden.
- Die Natura-2000-Auflagen müssen vollständig und verlässlich finanziert werden, damit Landwirten aus verpflichtenden Vorgaben keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen und freiwillige Naturschutzmaßnahmen weiterhin finanziert werden können.
- Agrarumweltmaßnahmen (AUM) müssen für Landwirte auskömmlich ausgestaltet sein. Dazu gehören etwa die Honorierung spezieller Leistungen für Feldvögel, die Anlage von Feldgehölzen, Baumreihen und Hecken sowie die Förderung der langfristigen Anlage mehrjähriger Brachen auf mindestens 5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und an wasserführenden Senken.
- Der Anteil pestizidfreier Ökoanbauflächen in Sachsen-Anhalt muss in der nächsten Legislaturperiode auf mindestens 15 Prozent steigen – durch entsprechende Förderprogramme, Marketing sowie eine gezielte Steuerung der AUM, insbesondere in Schutzgebieten.
- Es braucht mehrjährige Verträge und eine unbürokratische Förderpraxis.
- Acker-, Weide- und Grünlandprämien dürfen nur bei echter Naturschutzwirkung gewährt werden; von der maßnahmenunabhängigen Flächenprämie ist abzurücken.
- Die AUM müssen deutlich stärker diversifiziert werden, um notwendige Artenschutzprojekte für Ackerwildkräuter, Feldvögel wie Wiesenweihe, Rebhuhn, Großtrappe und Ortolan, für Feldhamster und Rotmilan sowie für Kranich und Gänse umzusetzen. Dazu gehören auch Entschädigungen für Ernteausfälle und die Anlage von Ablenkfutterflächen.
- Programme zur Wiederetablierung klimaresilienter Feldgehölze und artenreicher Feldraine müssen deutlich gestärkt werden. Zugleich ist der Einsatz von Rodentiziden in Hamsterschutz- und Schwerpunktgebieten sowie in Rotmilandichtezentren zu verbieten.
7. Natürlichen Klimaschutz stärken
- Die Moore in Sachsen-Anhalt müssen wiedervernässt und als Lebensräume und CO2-Speicher erhalten und aufgewertet werden.
- Artenreiches Feuchtgrünland muss geschützt werden, insbesondere durch den Verzicht auf Umbruch und auf die Umwandlung in Intensivgrünland. Zugleich muss Grünland wiedervernässt und Flussauen an Elbe, Saale, Havel, Weißer Elster, Unstrut und weiteren Flüssen renaturiert werden.
- Extensive Grünlandbewirtschaftung mit später Mahd, reduzierter Düngung und extensiver Beweidung muss gezielt gefördert werden.
- Für gezielte Wasser- und Klimaschutzprojekte müssen Flächen gesichert werden.
8. Energiewende naturverträglich gestalten
- Der Ausbau der Erneuerbaren muss naturverträglich erfolgen – durch eine Standortsteuerung auf naturarme, naturferne und konfliktarme Flächen sowie durch einheitliche, verbindliche und fachlich begründete Artenschutzstandards.
- Repowering muss Vorrang vor Neubauten an anderer Stelle haben.
- Einflussnahmen auf Gutachten bei Solar- und Windparks müssen ausgeschlossen werden. Dafür braucht es unabhängige, aus Abgabefonds finanzierte Gutachten, deren inhaltliche Steuerung, Abnahme und Prüfung bei den Fachbehörden liegen und deren Gutachter behördlich evaluiert werden.
- Alle verfügbaren Artendaten, auch aus ehrenamtlichen Erhebungen, müssen verbindlich in die Artenschutzverträglichkeitsprüfung einbezogen werden; fehlende Daten sind durch verpflichtende Erfassungen zu ergänzen.
- Die Privilegierung von Wind- und Solarparks muss abgeschafft, die Planungshoheit für Wind- und Solarparks wieder beim Land gebündelt und das Helgoländer Papier erneut in Kraft gesetzt werden.
- Windeignungsflächen und Freiflächen-Photovoltaik müssen artenschutzfachlich belastbar gesteuert werden: Floating-PV ist auszuschließen; in Trappen(potenzial)gebieten, Rotmilan-Dichtezentren, wertvollen Zugvogelrastgebieten und anderen sensiblen Räumen sind Tabuflächen festzulegen. Außerdem sind ausreichende Abstände zu Schutzgebieten sowie zu Wald- und Wasserflächen mit Vorkommen windkraftsensibler Vogel- und Fledermausarten einzuhalten.
- Geeignete Gebiete müssen auf Grundlage einer besseren Datenbasis ausgewählt und der Ausbau durch ein umfassendes Monitoring begleitet werden, um Beeinträchtigungen zu mindern oder abzustellen und künftig zu vermeiden.
- Für Neubauten muss eine Solarpflicht eingeführt werden. Dezentrale Photovoltaik ist vorrangig auf Dächern, Parkplätzen und entlang von Autobahnen zu fördern; Freiflächen-PV auf Äckern und Grünland ist von der Förderung auszuschließen.
9. Naturbildung für alle Generationen stärken
- Es braucht den Wiederaufbau einer Landeslehrstätte für Natur- und Artenschutz sowie die Etablierung eines Naturbildungsnetzwerks des Landes unter Einbeziehung der NGOs.
- Die Umweltbildung muss praxisnah finanziert werden, auch durch die Unterstützung entsprechender Fachkräfte in den Naturschutzverbänden – etwa über FSJ, FÖJ, BFD, Minijobs und Ehrenamtspauschalen.
- Die BNE-Qualifizierung von Ehrenamtlichen muss gezielt gefördert werden.
- Das schulische und außerschulische Naturerleben für Kinder und Jugendliche muss gezielt gefördert werden.
- Verbände müssen stärker gefördert und Naturschutzstationen als Lernorte gesichert und weiterentwickelt werden.
10. Ehrenamt und Bürgerengagement stärken
- Die Naturschutzverbände brauchen eine langfristige und ausreichende Förderung.
- Bürgerschaftliches Ehrenamt muss durch die unbürokratische Finanzierung hauptamtlicher Unterstützung und die Erstattung von Aufwendungen gestärkt werden.
- Es braucht unbürokratische Förderzugänge.
- Notwendig ist eine institutionelle Förderung statt einer reinen Projektlogik.
- Bürgerinnen und Bürger müssen in Großprojekte von Beginn an einbezogen werden.
- Naturschutzbeiräte müssen auf allen politischen Entscheidungsebenen eingerichtet, ihre Rechte bis hin zu Vetorechten gestärkt und regelmäßige Sitzungen zu aktuellen Schwerpunkten sowie eine selbstbestimmte Arbeitsweise gesichert werden.
11. Schutzgebiete wirksam machen
- Nach Thüringer Vorbild müssen Naturschutzstationen in Trägerschaft von LPV und NGOs geschaffen werden, um verlässliche Landschaftspflege, eine positive Schutzgebietsentwicklung sowie gesicherte Personal- und Eigenmittel zu gewährleisten.
- Für Natura 2000 müssen nachhaltige Pflegemittel dauerhaft sichergestellt werden.
- Die Schutzgebietskulisse muss auf gesicherter Datengrundlage weiterentwickelt werden – durch neue Schutzgebiete und eine gezielte Fortschreibung von Natura 2000, unter anderem in der Bergbaufolgelandschaft.
- Behördenunabhängige Gebietsbetreuung, -kontrolle, Arterfassung und Pflege durch regionale Gebietsmanager, Naturschutzbeauftragte, Fachgruppen, NGOs und Naturschutzverbände müssen finanziell gefördert werden.
- Ranger- und Naturwachtstrukturen müssen gemeinsam mit der Flächensicherung nach Brandenburger Vorbild aufgebaut werden.
- Für FND-, NSG-, SPA- und FFH-Gebiete müssen aktuelle Pflege-, Entwicklungs- und Managementpläne mit ausreichendem Budget erstellt werden. Altschutzgebiete sind zügig neu zu verordnen, überfällige Schutzgebiete auszuweisen und das Arten- und Lebensraumtypenmonitoring in Natura-2000-Gebieten mindestens alle sechs Jahre durchzuführen. Zudem muss die Behördenverbindlichkeit dieser Pläne durchgesetzt werden.
- Die öffentliche Sichtbarkeit der Natura-2000-Gebiete muss deutlich verbessert werden – durch Beteiligung an den Managementplänen und attraktive, gut lesbare Infotafeln zu Arten und Lebensräumen an allen Hauptzugängen.
12. Zukunftsfähige Landesentwicklung und Mobilität
- Nach Brandenburger Vorbild muss ein Naturschutzfonds eingerichtet werden, der Naturschutzprojekte und Landschaftspflege bedarfsgerecht finanziert, insbesondere in Natura-2000-Gebieten.
- Förder- und Genehmigungsverfahren für Naturschutzmaßnahmen müssen durch verbindliche Fristen, digitale Anträge, Standardverfahren, Hilfsangebote und feste Ansprechpartner beschleunigt werden.
- Die Zusammenarbeit von Land, Kommunen und Verbänden muss durch niedrigschwellige Beteiligungsrechte und eine frühzeitige Abstimmung bei Planungen und Vorhaben gestärkt werden, um die demokratische Mitbestimmung zu verbessern.
- Naturschutzbelange müssen ressort- und ministerienübergreifend von Beginn an berücksichtigt werden. Dafür braucht es eine zentrale digitale Landesdatenbank zu Schutzgebieten, ÖVS und aktuellen Artvorkommen für Behörden, Kommunen, Landkreise und Verbände.
- Eine Flächenkulisse als Landesbeitrag zum Nature Restoration Law muss unter Beteiligung von Naturschutzverbänden und Fachbehörden erarbeitet und landesplanerisch gesichert werden.
- Der Bundesverkehrswegeplan muss auch auf Landesebene unter Beteiligung der Bevölkerung und der betroffenen Regionen evaluiert werden; veränderte Bedarfe des Landes sind dem Bund zu melden.
- Neue Straßen durch sensible Schutzgebiete darf es nicht geben; Planungen für unwirksame, teure und naturzerstörende Verkehrsprojekte wie die B 181n sind sofort zu stoppen.
- Zur Erreichung der Klimaziele, zur deutlichen Senkung von Unfallzahlen, Verkehrstoten und Stauraten sowie zur Verbesserung der Lebensqualität durch weniger Abgase und Lärm braucht es in Sachsen-Anhalt ein einheitliches Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen.
- E-Mobilität muss gefördert und die Ladeinfrastruktur einschließlich dezentraler Systeme ausgebaut werden.
- ÖPNV, Mitfahrbörsen, Rufbusse sowie sichere und überregionale Radwege müssen gefördert werden. Den Umstieg auf die Bahn gilt es durch Zuschüsse zum Deutschlandticket für finanziell benachteiligte Bevölkerungsgruppen, Kinder, Jugendliche und Studierende zu unterstützen.
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