Milankartierung 2012
NABU Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit zahlreichen Ortsgruppen



2012 findet erstmalig eine bundes- und damit auch landesweite Rotmilan-Kartierung statt, an denen sich auch der NABU Sachsen-Anhalt mit vielen NABU-Gruppen vor Ort beteiligt. Sachsen-Anhalt hat hier eine besondere Verantwortung gegenüber der EU, denn 60 Prozent des weltweiten Bestandes sind in Deutschland und davon überwiegend in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die genauen Bestandszahlen liegen leider nicht vor.
Gemeinsam mit dem Museum Heineanum wurde das Büro Ökotop von der Staatlichen Vogelschutzwarte beauftragt, für Sachsen-Anhalt eine landesweite Brutbestandserfassung des Rotmilans zu koordinieren. Unser Bundesland soll 2012 vollständig untersucht werden. Da in dem Zuge auch der Schwarzmilan mit erfasst wird, ist es streng genommen eine „Milan-Kartierung“.
In Sachsen-Anhalt genießen die Nestbereiche von Rotmilan, Schwarzstorch, Adlerarten, Wanderfalke und Kranich bereits ab dem 1. März einen besonderen Schutz. Das aktuelle Naturschutzgesetz regelt dies seit der Gesetzesänderung zum aktuellen Naturschutzgesetz Ende 2010 in Sachsen-Anhalt dies in einem gesonderten Paragraphen, der in der Praxis Anwendung und Umsetzung finden sollte. In dem sogenannten § 28 Horstschutz dürfen grundsätzlich diese besonders störungsempfindlichen und in ihrem Bestand gefährdeten Vogelarten durch störende Handlungen nicht beeinträchtigt werden. In einem Umkreis von 100 Meter um den Horstbereich sind Veränderungen, wie das Anlegen von Sichtschneisen oder das Freistellen der Horststandorte verboten! Um eine ungestörte Fortpflanzung zu gewähren, vergrößert sich der Bereich in dieser Zeit sogar auf 300 Meter.
Der NABU appelliert daher an die zuständigen Naturschutzbehörden, den Schutz laut aktueller Gesetzeslage zu gewährleisten. „Wir hoffen, dass auch in unserem Bundesland die bewährte Praxis des Horstschutzes schnell erfolgreich angewendet wird. Die Regelung im Gesetz in Sachsen-Anhalt ist dafür eine gute Grundlage“, so Leipelt weiter. Bisher scheint die Umsetzung immer noch nicht mit Leben erfüllt. Das Rotmilan-Kartierungsjahr sollte dafür Ansporn sein.
Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass der gesetzliche Horstschutz bei der Mehrzahl der Arten gute Erfolge erzielt. Wichtig ist dabei die gute Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden, ehrenamtlichen Naturschützern und die Information über den entsprechenden Gesetzestext bei den betroffenen Nutzern oder Eigentümern. „Denn nur was bekannt ist, kann entsprechend umgesetzt werden“, argumentiert Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt. Daher sollten Nutzer oder Eigentümer rechtzeitig darüber informiert werden.
Der NABU Sachsen-Anhalt hat bereits 2011 zum „Rotmilan in Sachsen-Anhalt“ einen Flyer erstellt, der alle wichtigen Informationen zur Biologie und zum Schutz dieses Greifvogels enthält. Die Herausgabe des Flyers wurde durch das Umweltministerium unterstützt. Der Rotmilan-Flyer wird auf Anforderung (Einzelexemplare) kostenlos zugesandt. Es kann auch gern in der NABU-Landesgeschäftsstelle, Schleinufer 18a in 39104 Magdeburg abgefordert/abgeholt werden.
Für Rückfragen:
NABU Sachsen-Anhalt
Tel. 0391-5619350
Zum Hintergrund
Horstschutzregelungen sind keine neue Erfindung. Bereits 1965 wurden in den heutigen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg Verordnungen erlassen, die ursprünglich auf Dienstanweisungen der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe zurückgehen. Dadurch sollten Störungen durch forstliche Arbeiten unterbunden werden.
Nach Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte Sachsen-Anhalt wurden aus dem Jahr 2009 beim Schwarzstorch 20 Brutpaare, beim Fisch- und Seeadler je 27 Brutpaare, beim Schreiadler nur ein Brutpaar, beim Wanderfalken 23 Brutpaare und beim Kranich 176 Brutpaare gemeldet. Der Bestand des Rotmilans wird auf 2.000 bis 2.500 Brutpaare geschätzt.
Gemeinsam mit dem Museum Heineanum wurde das Büro Ökotop von der Staatlichen Vogelschutzwarte beauftragt, für Sachsen-Anhalt eine landesweite Brutbestandserfassung des Rotmilans zu koordinieren. Sachsen-Anhalt soll vollständig (!) untersucht werden, also nicht nur auf Probeflächen. Streng genommen ist es also keine „Rotmilan-Kartierung“, sondern eine „Milan-Kartierung“, da in dem Zuge auch der Schwarzmilan mit erfasst wird.
Die Erfassungseinheit, für die wir hauptverantwortliche Bearbeiter suchen, sind ganze Messtischblätter (MTB, TK25), also Flächen mit einer Größe von jeweils rund. 130 Quadratkilometern. Für weite Teile von Sachsen-Anhalt sind schon Bearbeiter gefunden.
Zur Methode: Die Anzahl der Begehungen ist nicht festgelegt. Das Ziel ist es, alle im Jahr 2012 durch Milane besetzte Horste zu finden. Mit der Horstsuche sollte spätestens am 1. März begonnen werden. Alle geeigneten Horste und Strukturen müssen dann zwischen dem 21. April und 10. Mai auf ihren Milan-Besatz kontrolliert werden. Gegebenenfalls sind mehrere Kontrollen pro Horst nötig, um den Besatz abzuklären.