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NABU-Erfolg: Steinschüttungen an der Saale bleiben verboten

Biotope, Lebensräume und Arten entlang des Flusses sind von den Maßnahmen besonders bedroht.

Die Steinschüttungen an den Ufern der Saale, mit denen die Stadt Halle bereits begonnen hatte, dürfen nicht fortgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gab in zweiter Instanz einem Eilantrag des NABU recht.

Auwald an der Saale - Foto: Helge Bruelheide

Auwald an der Saale - Foto: Helge Bruelheide


12. Juli 2022 - Der NABU hatte die Untersagung der Steinschüttungen bereits beim Verwaltungsgericht Halle beantragt. Dieses hat die Schüttungen aber nur teilweise untersagt, nämlich in denjenigen Bereichen, in denen europäische Naturschutzgebiete (sogenannte Natura 2000-Gebiete) direkt betroffen waren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) untersagt nun die Steinschüttungen auch in den anderen Uferbereichen im Stadtgebiet.

Die Stadt hat nun die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten FFH-Verträglichkeitsprüfung den Nachweis zu führen, dass sich die Steinschüttungen nicht auf die Ziele der europäischen Schutzgebiete auswirken. Dazu wird es erforderlich sein, sowohl den Bestand an potenziell betroffenen Tier- und Pflanzenarten innerhalb der europäischen Schutzgebiete detailliert zu ermitteln als auch der Frage nachzugehen, ob und wie sich die Steinschüttungen auf diese auswirken würden.

Der NABU appelliert an die Stadtvertretung, die hierdurch eintretende Pause zu nutzen, um alternative und naturnähere Befestigungsmöglichkeiten zu prüfen. Solche Möglichkeiten seien mittlerweile technisch ausgereift und sicher, und sie würden dazu führen, dass die naturnahen Ufer der Saale erhalten bleiben und trotzdem der Hochwasserschutz gewährleistet ist.

Warum ist das FFH-Gebiet von den Steinschüttungen besonders betroffen?

Biber - Foto: Erich Greiner

Biber - Foto: Erich Greiner

Das FFH-Gebiet an der Saale zeichnet sich durch wertvolle geschützte Lebensraumtypen und Arten aus, die durch die Steinschüttungen negativ beeinträchtigt würden. Dies gilt für die ufernahen Hartholzauenwälder, den Biber, zahlreiche Vögel, den Sumpfwald-Enghalsläufer und Erzgrauen Uferläufer, Frösche und den Rapfen. Zum Schutz der Natur an der Saale müssen die Steinschüttungen mindestens in den geschützten Bereichen des FFH-Gebietes unterbleiben! Ufer- und Hochwasserschutz mit dichten Steinpackungen ist nicht mehr zeitgemäß. Längst gibt es hier alternative Lebendbefestigungen, die sowohl die Schönheit des Saaleufers als auch die Lebensräume erhalten und dennoch einen ausreichenden Hochwasserschutz gewährleisten.


Auenwälder

Ein charakteristischer Lebensraumtyp im FFH-Gebiet sind die Auenwälder mit Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatter-Ulme und Schwarz-Erle. Sie reichen auf den Inseln in großen Teilen bis an die Uferlinie und sind Lebensraum für zahlreiche geschützte Arten. In Vorbereitung auf die Steinschüttingen wurden die Bäume im Uferbereich bereits abgeholzt. Würden nun die geplanten Steinschüttungen folgen, wäre eine gesunde Regeneration der Auwälder am Ufer der Saale über Jahrzehnte unmöglich.

Rapfen

Der Rapfen ist als Anhang-II-Art in den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes gelistet. Er benötigt die naturnahen Uferbereiche sowohl für die Jagd als auch als Laichhabitat. Der Fisch ist auf kiesige, klare Flachwasserzonen in der Saale angewiesen, die mit den Schüttungen zerstört würden. Diese stellen nicht nur ein Rückzugsgebiet für den Rapfen, sondern für alle Arten an Jungfischen dar. Ein arten- und individuenreiches Fischvorkommen ist die Nahrrungsgrundlage des sich räuberisch von anderen Fischarten ernährenden Rapfen. Durch die Steinschüttungen wird dieses Beutespektrum stark beeinträchtigt.

Biber

Der Biber kommt hauptsächlich an der Wilden Saale vor, die nicht von den Steinschüttungen betroffen ist. Die durchschnittliche Reviergröße beträgt jedoch zwei bis drei Flusskilometer, sodass der Bereich der Wilden Saale für eine Biberfamilie nicht ausreicht. Mit den Steinschüttungen würde dem Biber die Möglichkeit genommen ein weiteres Revier an der Stromsaale zu gründen, da für die Biberburg unverbaute Uferbereiche notwendig sind. Weiterhin wäre eine Nutzung als Nahrungshabitat nicht mehr möglich. Gerade im Winter ist der Biber auf schnell regenerierende Ufergehölze angewiesen, die mit der Schüttung aber nicht nachwachsen würden.

Sumpfwald-Enghalsläufer und Erzgrauer Uferläufer

Der Sumpfwald-Enghalsläufer ist eine charakteristisch Art des Lebensraumes im FFH-Gebiet. Der Erzgraue Uferläufer lebt vorwiegend an sandigen Ufern, wie sie natürlicherweise entstehen. Beide sind sehr selten, auf die Bedingungen an der Saale fein angepasst und brauchen zum Überleben unverbaute, beschattete, sandige Uferbereiche. Die Steinschüttungen würden den Lebensraum der Arten zerstören und ihr Vorkommen stark gefährden.

Vögel

Der Eisvogel ist ganzjährig im Bereich des Ufers an der Peißnitz zu beobachten. Er ist auf überhängende Bäume und Sträucher als Sitzwarte angewiesen, von denen aus der Jagd auf kleine Fische macht. Durch die Beseitigung der ufernahen Vegetation ist eine erfolgreiche Jagd für diese Art nahezu unmöglich gemacht worden. Um den Lebensraum für den Eisvogel möglichst schnell wiederherzustellen, ist die Regeneration der Ufervegetation essenziell.


Auch der Zwergtaucher, der vor allem im Herbst und Winter diesen Saaleabschnitt als Überwinterungs- und Nahrungsgebiet nutzt, ist auf die Ufervegetation angewiesen. Sie bietet Deckung vor Beutegreifern und Wettereinflüssen.


Auch für kleine Brutvogelarten wie Rotkehlchen, Amsel, Zaunkönig oder Buchfink ist der Baumbewuchs am Uferbereich wichtig. In den zunehmenden heißen Sommern müssen sie aktiv Wasser aufnehmen, was im Schutz der Vegetation an der Saale möglich ist.

Teichfrosch, Seefrosch und Grasfrosch/Taufrosch

Diese Amphibienarten sind ebenfalls charakteristisch für die Auwälder an der Saale. Die Frösche brauchen einen barrierefreien Zugang zur Saale und zurück, um Wanderungen der Populationen zu ermöglichen. Diese sind notwendig, um den Individuenaustausch und damit den Erhalt der genetischen Vielfalt sicherzustellen. Dieser Austausch würde durch die Steinschüttungen verhindert.  

Chronologie

17. Mai 2022 - Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat auf den gestrigen Antrag des NABU die Fortsetzung der Steinschüttungen vorläufig gestoppt. Bis zu einer Entscheidung des OVG in dem noch anhängigen Beschwerdeverfahren, dürfen im gesamten Stadtgebiet an der Saale keine weiteren Steinschüttungen durchgeführt werden.

16. Mai 2022 - Die Stadtverwaltung der Stadt Halle (Saale) beabsichtigt, trotz des anderslautenden Beschlusses des Stadtrats die Steinschüttungen am Saaleufer zumindest teilweise fortzusetzen. Der Stadtrat hatte in seiner letzten Sitzung einen vorläufigen Stopp der Steinschüttungen beschlossen. Nur nach Vorlage entsprechender Untersuchungen sollten die Schüttungen an einigen Stellen überhaupt noch möglich sein.
Gegen diesen Beschluss des Stadtrats hat die Stadtverwaltung Widerspruch eingelegt. In einem Schreiben an das Oberverwaltungsgericht wurde angekündigt, dass die Steinschüttungen in verschiedenen Bereichen an der Saale im Stadtgebiet ab dem heutigen Montag, 16. Mai 2022, fortgesetzt werden sollen.

Der NABU hat heute beim Verwaltungegericht beantragt, diese Steinschüttungen vorläufig zu untersagen. Es ist zu befürchten, dass durch die Schüttungen wertvolle Biotope und Lebensräume für geschützte Tierarten irreparabel verloren gehen und das Bild des Saaleufers dauerhaft durch Steine geprägt wird.

15. März 2022 - Das Verwaltungsgericht Halle hat dem Eilantrag des NABU recht gegeben. Es sieht durch die Baumaßnahmen die Schutzziele in dem europäischen Naturschutzgebiet ebenfalls beeinträchtigt. Die Stadt Halle muss nun eine ordnungsgemäße Verträglichkeitsprüfung durchführen, ein echter Erfolg für den Naturschutz! Die Steinschüttungen sind solange untersagt. Für die Uferbereiche der Saale, die kein geschützes Gebiet sind, hat das Verwaltungsgericht leider anders entschieden. Der NABU hatte argumentiert, dass auch hier die Baumaßnahmen unzulässig sind und ein Planfeststellungsverfahren nötig wäre. Das sieht das Gericht anders. Der NABU prüft nun, dagegen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsbericht einzureichen.

12. November 2021 - Die Stadt Halle hat erklärt, die Steinschüttungen im Stadtgebiet einstweilig zu unterlassen. Unterdessen hat der NABU einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht in Halle übermittelt, in der eine Beendigung der Maßnahmen an der gesamten Saale gefordert wird. Für die Schüttungen wäre ein Planfeststellungsverfahren nötig gewesen, bei der Umweltverbände wie der NABU beteiligt werden müssen. Leider gab es hier keine Möglichkeit sich mit einer Stellungnahme zu äußern und die Belange der Natur und Umwelt in die Planungen einzubringen. 

09. November 2021 – Die Steinschüttungen an der Saale werden zurzeit stark diskutiert. Aus der Sicht von Naturschützer*innen werden mit dieser Maßnahme viele Arten und Lebensräume gefährdet, besonders in dem geschützten FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Nun schaltet sich auch der NABU Sachsen-Anhalt in die Debatte ein und fordert die Stadt auf, von den Maßnahmen abzusehen.


„Die Steinschüttungen wurden von der Stadt beschlossen und begonnen, ohne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob Maßnahmen das geschützte Gebiet beeinträchtigen würden. Da diese Prüfung hier nicht erfolgt ist, sind die Steinschüttungen rechtswidrig“, erklärt Martin Schulze, stellvertretender Vorsitzender des NABU Sachsen-Anhalt. „Wir wollen den sensiblen Lebensraum an der Saale erhalten und mit ihm die geschützten Arten und Biotope. Durch die geplanten Maßnahmen wird dies gefährdet.“ In Zusammenarbeit mit dem NABU Halle und Professor Helge Bruelheide vom Institut für Biologie/Geobotanik und Botanischer Garten der Martin-Luther-Universität, hat der NABU Sachsen-Anhalt die Stadt Halle aufgefordert im Bereich des FFH-Gebiets von den Steinschüttungen abzusehen und eine entsprechende Erklärung zu verfassen. Sollte dies bis Donnerstag, 11. November 2021, nicht geschehen oder sollten die Steinschüttungen fortgesetzt werden, wird beim Verwaltungsgericht ein Eilverfahren eingeleitet.


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Eisvogel - Foto: NABU/Marco Frank

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