Pläne für Deichrückverlegungen seit Jahren ungenutzt
Politischer Wille zur Umsetzung in Sachsen-Anhalt fehlt


18. September 2013 Der NABU bemängelt, dass im Land der Naturschutz für Verzögerungen beim Hochwasserschutz verantwortlich gemacht wird. Der pol. Wille zur Umsetzung effektiver Hochwasserschutzpläne fehlte bisher, denn sinnvolle Maßnahmen für Deichrückverlegungen sind seit 15 Jahren bekannt. Schon seit 1994 gibt es eine Deichrückverlegungsbroschüre, vom STAU Magdeburg damals noch erstellt, die zwar seinerzeit viel Beachtung fand, leider aber keine Berücksichtigung.
Die Möglichkeiten zur Schaffung von Retentionsflächen warten somit seit Jahren bereits in den Schubladen auf Umsetzung. Schwachstellen wurden bereits in den 1990er Jahren analysiert, aber in der Realisierung nicht nachdrücklich verfolgt. Fazit 2013: Seitdem nur vier Deichrückverlegungen .
Gelder wurden maßgeblich für Deichsanierungen/-erhöhungen eingeplant sowie Hochwasserrückhaltebecken. Die Chance, effektive Hochwasserschutzkonzepte umzusetzen, hat man schon 2002 im Nachgang verpaßt, jetzt ist das Ergebnis der Fehlentwicklungen in Sachsen-Anhalt sichtbar. Auch die Ausweisungen in den letzten Jahren von idyllischen Baugebieten in Hochwasserrisiko-/ Überschwemmungsgebieten ist ein Negativbeispiel und aus NABU Sicht unverständlich. "Leider wurde diese Praktik in den letzten zehn Jahre immer noch favorisiert: das Bauen hinter dem Deich! ...dort packte man jetzt tapfer Sandsäcke, um von Fehlentscheidungen abzulenken", so Leipelt weiter.
Wenn langfristig nicht jedes Land bereit ist, eine bestimmte Menge Wasser über Retentionsflächen aufzunehmen, wird das Problem sich zukünftig weiter verschärfen. Das bisherige Motto - Wer höher baut, bleibt länger trocken - rächt sich, wenn die Länder im Oberlauf so verfahren. Was fehlt, ist ein länderübergreifender Hochwasserschutz mit wirklicher gewollter stetiger Abstimmung zwischen Bundesländern, um in jedem Land Retentionsflächen vorweisen zu können! Länderübergreifende, nachhaltige Hochwasserschutzkonzepte müssen endlich entwickelt werden", fordert Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt.
Landwirtschaftliche Grundeigentümer/ Landwirte sollten nicht enteignet werden, wie teilweise diskutiert wird, sondern Entschädigungen könnten mit den Grundeigentümern vereinbart werden (beschränkte persönliche Dienstbarkeiten), um das für den Schadensfall vorsorglich zu regeln und damit auch die Schaffung von Retentionsflächen aktuell zu beschleunigen.
Auch Absichten, jetzt anzustreben, FFH-Gebiete (Nr. 50 Alte Elbe) aus der europ. Gebietskulisse zu entfernen, ist politische Ablenkung vom eigentlichen Hochwasser-Missmanagement, denn das Land hat hier gerade Berichtspflichten für diese wertvollen Gebiete gegenüber der EU zu erfüllen. Jahrelang wurde an der Alten Elbe in Magdeburg die naturschutzkonforme Unterhaltung vernachlässigt (anstatt das Flussbett kontinuierlich freizuhalten, wurde 2007 rigoros im wertvollen Uferbereich gewütet, was zum Stopp der Arbeiten führte).
Hintergrund
Mitwirkung der Naturschutzverbände bei Hochwasserschutzkonzeptionen
Auch bei der Aufstellung der Hochwasserschutzkonzeption (HSK) 2020 haben wir als NABU vergeblich im Oktober 2010 um Mitwirkungsmöglichkeiten im Umweltministerium gebeten. Die erste HSK 2010 aus dem Jahr 2003 wurde bzgl. Deichrückverlegungen seinerzeit als unzureichend vom NABU kritisiert. Stellungnahmen der Verbände fanden kaum Berücksichtigung.
Die anerkannten Naturschutzverbände werden bei Deichsanierungen grundsätzlich nicht gehört. "Das Wassergesetz ist vom Landtag schon 2006 in der Form geändert worden, daß eine Beteiligung bei Wiederherstellung (auch wenn es keine war, da meistens der Deichkörper wesentlich geändert wurde) auf der Trasse nicht erfolgt. ...daher kann der Naturschutz nicht der Grund sein!
Die anerkannten Naturschutzverbände erhielten auch in Schutzgebieten von 2008-2012 keine Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen von Befreiungsverfahren bei Deichsanierungen wie bei der Schwarzen Elster, obwohl der Gesetzgeber die Einbeziehung vor dem Eingriff im Naturschutzgesetz ausdrücklich vorschreibt und das OVG Magdeburg das 2007 so bestätigt hat. Obwohl seit Jahren gegen das Naturschutzrecht bei Deichsanierungen in europ. Schutzgebieten verstoßen wird und Verbände gerade in die Verfahren vor dem Eingriff - wie es der Gesetzgeber vorschreibt - nicht beteiligt werden, werden diese jetzt für Verzögerungen verantwortlich gemacht.