Schwalbenfreunde aufgepasst!
Vogelfreundliche Hauseigentümer können sich um Plakette bewerben



Mit der Auszeichnung möchte der NABU um Toleranz und Verständnis, aber auch um Akzeptanz für Schwalben werben und auf schwindende Brutmöglichkeiten hinweisen. Nicht immer sind Schwalben willkommen, dennoch gibt es viele Menschen, die sich über das Glück freuen, das die Schwalben sprichwörtlich an ihre Häuser bringen.
Mehl- und Rauchschwalben leisten in den Dörfern einen wichtigen Beitrag, auch für die Lebensqualität des Menschen, denn sie ernähren sich ausschließlich von fliegenden Insekten. Die Hinterlassenschaften von Mehlschwalben auf Häuserfassaden führen jedoch des Öfteren zu Diskussionen. Auch bei Haussanierungen werden leider Nester entfernt – häufig gar widerrechtlich. Die vor allem in Ställen nistenden Rauchschwalben haben dagegen Probleme, weil moderne Stallanlagen entweder verschlossen sind oder nicht den Lebensraumansprüchen der Schwalben genügen.
Der NABU Sachsen-Anhalt Jahr ruft auch in diesem Jahr wieder Schwalbenfreunde auf, sich an der NABU-Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“ zu beteiligen. Wer mit Schwalben in enger Nachbarschaft lebt oder deren Ansiedlung fördert, kann sich um eine Auszeichnung „Schwalbenfreundliches Haus“ bewerben.
In den letzten sieben Jahren konnten insgesamt 971 Schwalbenfreundliche Häuser ausgezeichnet werden. Knapp 1000 Schwalbenfreunde, die sich für die NABU-Auszeichnung bei uns bewarbe, erhielten die Plakette. 2012 startete erstmalig die NABU-Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“ mit freundlicher Unterstützung des Umweltministeriums. Auch für 2019 erwartet der NABU Sachsen-Anhalt wieder viele Bewerbungen im Rahmen der NABU-Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“. Verliehen werden eine ansprechende wetterfeste Plakette zur Anbringung am Haus sowie eine Urkunde.
Der NABU Sachsen-Anhalt freut sich über die Bewerbungen. Verliehen werden eine wetterfeste Plakette zur Anbringung an der Hauswand und eine Urkunde. Die Plakette kann werbewirksam am Haus angebracht werden. Die Bewerbungsunterlagen können telefonisch (0391-561 93 50) oder per E-Mail beim NABU Sachsen-Anhalt (NABULVLSA@aol.com) angefordert werden.
Welche Häuser werden ausgezeichnet?
Grundsätzlich bezieht sich die Aktion natürlich auf Häuser mit (belegten) Schwalbennestern, die von den Hauseigentümern toleriert und geschützt werden. Aktive Schutzmaßnahmen, wie das Anbringen künstlicher Nistmöglichkeiten, das Bereitstellen von Nistmaterialien (Lehmpfützen), „Katzenabwehr“ oder Schmutzfangeinrichtungen sollten zusätzlich vermerkt werden. Auch wenn künstlich geschaffene Nistmöglichkeiten noch nicht besetzt sind – wer seit mehreren Jahren bemüht ist, eine größere Anzahl Vögeln am Gebäude anzusiedeln, das Ansinnen aber noch nicht von Erfolg gekrönt war, kann prinzipiell auch eine Auszeichnung erhalten.
Welche Häuser können nicht ausgezeichnet werden?
Gebäude, die eigens für die Ansiedlung von Schwalben gebaut wurden (Schwalbentürme, umgebaute bzw. nicht mehr in Betrieb befindliche Trafohäuser u.ä.) können keine Auszeichnung erhalten.
Wie werden die Gebäude ausgewählt?
Jeder Hauseigentümer kann sich bewerben. Der NABU Sachsen-Anhalt entscheidet gegebenenfalls unter Einbeziehung der regionalen NABU-Gruppen über die Auszeichnung.
Wo werden die Bewerbungen eingereicht?
Beim NABU Sachsen-Anhalt
Schleinufer 18a
39104 Magdeburg
E-Mail: NABULVLSA@aol.com
Auszeichnungen insgesamt von 2012 bis 2018
Landkreis/kreisfreie Städte und ihre Auszeichnungen | |
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Altmarkkreis Salzwedel | 54 | Anhalt-Bitterfeld | 88 | Börde | 34 | Burgenlandkreis | 72 | Dessau-Roßlau | 11 | Halle (Saale) | 3 | Harz | 81 | Jerichower Land | 87 | Magdeburg | 18 | Mansfeld-Südharz | 43 | Saalekreis | 68 | Salzlandkreis | 216 | Stendal | 29 | Wittenberg | 60 | insgesamt | 971 |
Auszeichnungen einzelne Jahre
Landkreis/ Kreisfreie Städte und ihre Auszeichnungen 2018 | |
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Altmarkkreis Salzwedel | 5 | Anhalt-Bitterfeld | 9 | Börde | 34 | Burgenlandkreis | 21 | Dessau-Roßlau | 1 | Halle (Saale) | 2 | Harz | 10 | Jerichower Land | 21 | Magdeburg | 3 | Mansfeld-Südharz | 10 | Saalekreis | 7 | Salzlandkreis | 33 | Stendal | 4 | Wittenberg | 3 |
Landkreis/ Kreisfreie Städte und ihre Auszeichnungen 2017 | |
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Altmarkkreis Salzwedel | 20 | Anhalt-Bitterfeld | 10 | Börde | 27 | Burgenlandkreis | 17 | Dessau-Roßlau | 1 | Halle (Saale) | 0 | Harz | 36 | Jerichower Land | 18 | Magdeburg | 3 | Mansfeld-Südharz | 22 | Saalekreis | 7 | Salzlandkreis | 23 | Stendal | 11 | Wittenberg | 1 |
Landkreis/ Kreisfreie Städte und ihre Auszeichnungen 2016 | |
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Altmarkkreis Salzwedel | 7 | Anhalt-Bitterfeld | 15 | Börde | 8 | Burgenlandkreis | 4 | Dessau-Roßlau | 1 | Halle (Saale) | 0 | Harz | 14 | Jerichower Land | 8 | Magdeburg | 4 | Mansfeld-Südharz | 0 | Saalekreis | 2 | Salzlandkreis | 50 | Stendal | 1 | Wittenberg | 22 |
Landkreis/ Kreisfreie Städte und ihre Auszeichnungen 2015 | |
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Altmarkkreis Salzwedel | 7 | Anhalt-Bitterfeld | 8 | Börde | 29 | Burgenlandkreis | 6 | Dessau-Roßlau | 0 | Halle (Saale) | 0 | Harz | 11 | Jerichower Land | 8 | Magdeburg | 1 | Mansfeld-Südharz | 5 | Saalekreis | 2 | Salzlandkreis | 34 | Stendal | 2 | Wittenberg | 1 |
Landkreis/ Kreisfreie Städte und ihre Auszeichnungen 2014 | |
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Salzlandkreis | 38 |
Börde | 28 |
Saalekreis | 19 |
Anhalt-Bitterfeld | 17 |
Jerichower Land | 15 |
Magdeburg | 5 |
Burgenlandkreis | 3 |
Wittenberg | 3 |
Stendal | 3 |
Altmarkkkreis Salzwedel | 3 |
Mansfeld-Südharz | 2 |
Dessau-Roßlau | 2 |
Harz | 2 |
Halle | 1 |
Landkreis/ Kreisfreie Städte und ihre Auszeichnungen 2013 | |
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Saalekreis | 31 |
Wittenberg | 28 |
Anhalt-Bitterfeld | 18 |
Salzlandkreis | 15 |
Altmarkkreis Salzwedel | 10 |
Harz | 8 |
Burgenlandkreis | 6 |
Börde | 6 |
Dessau-Roßlau | 5 |
Jerichower Land | 5 |
Mansfeld-Südharz | 4 |
Stendal | 3 |
Magdeburg | 1 |
Halle | 0 |
Über die Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“
Der NABU Sachsen-Anhalt startete 2012 die Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“ im Testlauf in einigen Landkreisen, die mit knapp einhundert prämierten Hausbewerbern bereits sehr erfolgreich verlief. Zusammen mit den NABU-Gruppen in Sachsen-Anhalt zeichnet der NABU-Landesverband jetzt ab Mai landesweit wieder schwalbenfreundliche Hausbesitzer und ihre Immobilie mit einer Plakette aus. „Bewerben können sich Hausbesitzer, die das Brutgeschehen der wendigen Flugkünstlern und Sommerboten dulden und fördern, ganz gleich, ob es sich bei dem Gebäude um ein Wohnhaus, Hotel, Bauernhof oder ein Industriegebäude handelt“, wirbt Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt für die Schwalbenaktion.
So zahlreich wie früher sind die Schwalben nicht mehr. Ihre Zahl geht seit vielen Jahren zurück, auch hier in Sachsen-Anhalt. Eine der Ursachen ist der fortschreitende Verlust von Nistmöglichkeiten. Während früher in jedem Viehstall Platz für mehrere Rauchschwalbenpaare war, sind heute viele Viehställe verschlossen – sofern es sie überhaupt noch gibt.
Nicht asphaltierte Feldwege und Hofeinfahrten, ideale Orte für die Schwalben, um feuchten Lehm für den Nestbau zu sammeln, sind heute eine Seltenheit. Mehlschwalbennester fallen auch teilweise überzogenen Hygienevorstellungen von Hausbesitzen zu Opfer und werden illegal von der Hauswand entfernt.
Warum vergibt der NABU dieses Zertifikat?
Die an Hausfassaden nistenden Mehlschwalben wie auch die in Ställen oder Schuppen nistenden Rauchschwalben sind hierzulande in ihren Beständen gefährdet. Eine der Hauptursachen dafür ist die mutwillige Beseitigung von Nestern oder die gezielte Störung der Vögel beim Bau der Nester durch den Menschen. Dabei gibt es für das Problem der verschmutzten Hauswände eine ganz simple Lösung. Ein einfaches Brettchen, das unterhalb des Nestes angeschraubt wird, fängt den Schwalbendreck auf.
Das Sauberkeitsempfinden der Besitzer, Gäste und Nachbarn ist also keine Ausrede mehr. Im Gegenteil: Umfragen in Tourismusregionen haben gezeigt, dass Urlauber das Vorkommen der wendigen Flugkünstler begrüßen und so genannte Vergrämungsmaßnahmen wie Drähte, Seile oder Flatterbänder dagegen als abstoßend empfinden.
Das Abschlagen oder Zerstören der Nester ist auch nach dem Naturschutzgesetz verboten. Die Nester der kleinen Koloniebrüter sind geschützt und dürfen grundsätzlich nicht beschädigt oder gar abgeschlagen werden. Auch der Zugang zu den bestehenden und genutzten Nestern darf nicht durch Netze versperrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch vor Bau- und Sanierungsarbeiten eine Ausnahmegenehmigung (Befreiung von den Verboten) durch das zuständige Umweltamt erteilt werden.