Seit seiner Gründung vor 100 Jahren setzt sich der NABU für den Vogelschutz ein und musste dabei Erfolge wie Rückschläge verzeichnen. Dabei bietet der Zustand vieler Arten Anlass zur Sorge. Auch in Sachsen-Anhalt findet sich fast die Hälfte der heimischen Brutvögel auf der Roten Liste. Dabei stellt der Verlust ihrer Lebensräume für viele Arten die größte Gefahr dar.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, verabschiedete die EU 1979 die EG-Vogelschutzrichtlinie. Neben anderen Maßnahmen verpflichtet sie die EU-Mitgliedsstaaten die Lebensräume seltener oder bedrohter europäischer Vogelarten in Form von Vogelschutzgebieten zu erhalten und neu zu schaffen. Das umfasst sowohl Brutgebiete heimischer Vögel als auch Rast- und Überwinterungsgebiete für durchreisende Spezies.
Die bekanntesten Schutzgebiete sind die Important Bird Areas (Wichtige Vogel-Gebiete, IBA ) und die Special Protection Area (Besonderer Schutz-Gebiete, SPA).