Nationalpark-Zusammenlegung
Schutzniveau muss angeglichen werden
16.09.2004 Die Zusammenführung der Nationalparke im Harz wird vom NABU Sachsen-Anhalt begrüßt, wenn sich durch die gemeinsam von den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt getragene Verantwortung für den Naturraum Harz die Ausgangslage für die Erfüllung der Schutz- und Entwicklungsziele verbessert. Die Fusion der Harzer Nationalparke ist das erste Projekt der Schaffung eines grenzüberschreitenden Großschutzgebietes in der Bundesrepublik.
NABU und BUND legen Katalog zur Nationalpark-Zusammenlegung vor
Ziel muss eine Qualitätssteigerung für den Harz sein
Die Landesverbände von Naturschutzbund NABU und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND haben den Landesregierungen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen einen Qualitätskatalog vorgelegt. Bei der geplanten Zusammenlegung der beiden Nationalparke im Harz fordern beide Verbände eine Qualitätssteigerung für den gemeinsamen Nationalpark Harz. Bei der geplanten Nationalpark-Zusammenlegung muss ein einheitliches, international anerkanntes Großschutzgebiet Harz das Ziel sein, betonten NABU und BUND. Übereilte Schritte, Personalabbau unter dem Primat der Verwaltungsreform und Finanzkürzungen darf es nicht geben.
Die Fusion der Harzer Nationalparke ist das erste Projekt der Schaffung eines derartigen grenzüberschreitenden Großschutzgebietes in der Bundesrepublik, das einmalige Chancen bietet.
"Die einheitliche Behandlung des Naturraumes Harz kann von den Naturschutzverbänden nur dann positiv bewertet werden, wenn sie gegenüber der bisherigen, separat von den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen getragenen Verwaltung der Nationalparke zu einer deutlich verbesserten Ausgangslage für die Erfüllung des Schutzzweckes führt", betonten die Umweltverbände NABU und BUND.
"Verantwortlich für den gemeinsamen Nationalpark Harz müssen die höchsten politischen Instanzen, d.h. die Umweltministerien beider Länder sein. Das entspricht der Empfehlung der IUCN und ist zweckmäßig, da die ganz überwiegende Flächenanteile in beiden Ländern in Landeseigentum sind", erklärte Annette Leipelt, NABU.
Die Erarbeitung eines gemeinsamen Nationalpark-Gesetzes dürfe nicht übereilt erfolgen. Die fusionierte Nationalparkverwaltung solle unter Beteiligung eines neutralen Fachgremiums mittelfristig einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Brockenverordnung muss auch weiterhin rechtsgültig bleiben.
Einsparungen im Ergebnis der Fusion dürfen auf keinen Fall die Erfüllung des Schutzzweckes insbesondere in den Bereichen Naturschutz/Wissenschaft, Lebensraum-Management in den Entwicklungszonen, Öffentlichkeitsarbeit/ Umweltbildung sowie Regionalförderung gefährden. Bisherige Leitlinien dürfen nicht verlassen, sondern seien auf gemeinsamer Ebene fortzuführen, betonte Leipelt.
"Die sich aus der unterschiedlichen naturräumlichen und politischen Ausgangssituation ergebenden unterschiedlichen Methoden im Umgang mit den Naturräumen sollten nicht als Problem sondern als einmalige Chance begriffen und in den jeweiligen Gebieten beibehalten werden", erläuterte Carl-Wihelm Bodenstein-Dresler, BUND. Insbesondere müsse die Waldbehandlung und Wildtierbestandsregulierung weitergeführt werden.
Mittelfristig sind die an die bisherigen Nationalparke angrenzenden forstwirtschaftlich ineffizienten Flächen, wie zum Beispiel Steilhänge oder Moorflächen sowie Naturschutzgebiete dem Nationalpark anzugliedern. "Eine den internationalen Nationalparkstandards entsprechenden Zonierung muss umgesetzt werden", so Bodenstein-Dresler weiter. Mit der Zusammenlegung der beiden Nationalparke gilt es, die Ausweisung einer Schutzzone der internationalen IUCN-Kategorie I (Wildnisgebiete) am Bruchberg umzusetzen. Dieses wäre dann die erste Ausweisung einer solchen Schutzzone in Deutschland.
Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, BUND: "Damit der gemeinsame Nationalpark Harz für die Menschen wahrnehmbar wird, müssen Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung, einheitliches Erscheinungsbild und nachhaltige Regionalentwicklung als erstes nach außen wirken." Die Beteiligung der die Nationalparke stets unterstützenden anerkannten Naturschutzverbände an der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeitarbeit ist auch weiterhin zu fördern. Die Betreuung von Nationalparkhäusern durch Naturschutzverbände ist ein bewährtes Modell und sollte im gesamten Nationalpark umgesetzt werden.
Tim Schwarzenberger, Gesellschaft zur Förderung des Harzes, unterstrich: "Die international empfohlenen IUCN-Qualitätsstandards für Nationalparke müssen gesichert und dauerhaft erfüllt werden. In 30 Jahren müssen 75 Prozent der Gesamtfläche der Natur und den natürlichen Entwicklungen überlassen sein."
Fusion der Nationalparke
8-Punkte-Papier von BUND und NABU zur Fusion der Harzer Nationalparke
Die Fusion der Harzer Nationalparke ist das erste Projekt der Schaffung eines derartigen grenzüberschreitenden Großschutzgebietes in der Bundesrepublik. Die einheitliche Behandlung des Naturraumes Harz kann von den Naturschutzverbänden positiv gesehen werden, wenn sie gegenüber der bisherigen, separat von den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen getragenen Verwaltung der Nationalparke zu einer deutlich verbesserten Ausgangslage für die Erfüllung des Schutzzweckes führt. Es muss eine Qualitätssteigerung durch ein einheitliches, international anerkanntes Großschutzgebiet als primäres Ziel der Fusion formuliert und erkennbar werden!
Bei der Fusion, wie sie sich für uns nach den bisherigen Informationen darstellt, besteht jedoch die akute Gefahr, dass infolge übereilter Schritte inhaltlich sowie hinsichtlich der Ausstattung mit Personal und Finanzen Schwächungen des neuen Nationalparks gegenüber dem bisherigen Zustand eintreten.
Daher fordern wir von Politik und Verwaltungen der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen:
- Die Erarbeitung eines gemeinsamen Nationalpark-Gesetzes darf nicht übereilt werden. Die fusionierte Nationalparkverwaltung hat unter Beteiligung eines neutralen Fachgremiums mittelfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Beide Nationalparkgesetze sind demokratisch legitimiert und haben in beiden Parken die Konsolidierung der Schutzgebiete sowie deren Integration in der Region gewährleistet. Sie berücksichtigen in ausreichender Weise die naturräumlichen Besonderheiten und haben zu einer Befriedung der Region geführt. Die Brockenverordnung muss als ein bewährtes Instrument auch weiterhin rechtsgültig bleiben.
- Verantwortlich für den gemeinsamen Nationalpark Harz müssen die höchsten politischen Instanzen, d.h. die Umweltministerien beider Länder sein. Das entspricht der Empfehlung der IUCN und ist zweckmäßig, da sich der überwiegende Flächenanteil in beiden Ländern in Landeseigentum befindet. Private oder sonstige Organisationsformen werden abgelehnt, da sie die internationale Glaubwürdigkeit der Schutzbemühungen in Frage stellen.
- Die sich aus der unterschiedlichen naturräumlichen und politischen Ausgangssituation ergebenden unterschiedlichen Methoden im Umgang mit den Naturräumen sollten nicht als Problem, sondern als einmalige Chance begriffen und in den jeweiligen Gebieten beibehalten werden. Da die unterschiedlichen Ansätze bereits über viele Jahre verfolgt werden, ergeben sich hervorragende Möglichkeiten der Evaluation und Effizienzbewertung. Somit sollten insbesondere die Waldbehandlung und Wildtierbestandsregulierung weiter-geführt werden. Auch der räumliche Zuschnitt der Teilgebiete muss Bestand haben. Dennoch ist mittelfristig anzustreben, die an die bisherigen Nationalparke angrenzenden forstwirtschaftlich ineffizienten Flächen, wie z.B. Steilhänge oder Moorbildungen sowie benachbarte Naturschutzgebiete, dem Nationalpark anzugliedern oder von diesem mitverwalten zu lassen.
- Im gemeinsamen Nationalpark Harz muss die Durchsetzung einer den internationalen Nationalparkstandards entsprechenden Zonierung erfolgen.
- Mit der Zusammenlegung der beiden Nationalparke ist die Ausweisung einer Schutzzone der internationalen IUCN-Kategorie I (Wildnisgebiete) am Bruchberg durchzusetzen. Dieses wäre die erste Ausweisung einer solchen Schutzzone in Deutschland und ein wichtiges Signal für den Naturschutz.
- Einsparungen im Ergebnis der Fusion dürfen auf keinen Fall die Erfüllung des Schutzzweckes insbesondere in den Bereichen Naturschutz, Forschung, Lebensraum-Management in den Entwicklungszonen, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung sowie Regionalförderung gefährden. Bisherige Leitlinien dürfen nicht verlassen, sondern müssen auf gemeinsamer Ebene fortgeführt werden.
- Damit der gemeinsame Nationalpark Harz für die Menschen wahrnehmbar wird, müssen die Kommunikationsarbeit, das einheitliche Erscheinungsbild und die nachhaltige Regionalentwicklung als erstes nach außen wirken. Die Beteiligung der die Nationalparke stets unterstützenden anerkannten Naturschutzverbände an der Öffentlichkeits- und Umweltbildungsarbeit ist weiterhin zu fördern. Die Betreuung von Nationalparkhäusern durch Naturschutzverbände ist ein bewährtes Modell, entspricht der Agenda 21 und sollte im gesamten Nationalpark umgesetzt werden.
- Die international empfohlenen IUCN-Qualitätsstandards für Nationalparke müssen gesichert und dauerhaft erfüllt werden. In ca. 30 Jahren müssen 75% der Gesamtfläche der Natur und den natürlichen Entwicklungen überlassen sein.
Die in der Gesellschaft zur Förderung des Nationalparks Harz (GFN) e.V. mitarbeitenden Naturschutzverbände sind weiterhin gerne bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten.