Sachsen-Anhalt.NABU.de Themen Grüne Gentechnik
Richtungsweisendes Gentechnik-Urteil
Richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs
Erfolg für die Sicherheit zur Erzeugung gentechnikfreier Produkte
25. November 2010 -
Der NABU Sachsen-Anhalt sieht in der Entscheidung eine richtungsweisendes Urteil gegen die Gentechnik und für die Sicherheit der Erzeugung von gentechnikfreien Produkten.
Das Land Sachsen-Anhalt hatte gefordert, sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen aufzugeben. Daß das Gericht gegen diese Initiative entschieden hat, sei richtungsweisend, so Annette Leipelt vom NABU Landesverband Sachsen-Anhalt.
Bereits seit Jahren hatte Sachsen-Anhalt Vorstöße in Richtung Öffnung der Belange für den Anbau von Gentechnik unternommen. Die Gentechnik wurde damit als Risikotechnologie eingeschätzt.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verhandelte am 23.06.2010 über einen Normenkontrollantrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt (Antragsstellerin), zu Regelungen des Gentechnikgesetzes.
Angegriffen wurden u.a. die Haftungsbestimmungen. Sachsen-Anhalt ist der Auffassung, die Regelungen würden die Freiheit der Landwirte einschränken, da Gentechnik-Anbauer dafür haften müssen, wenn sie gentechnikfrei wirtschaftende Nachbarn Probleme haben, ihre Produkte zu vermarkten. Das Bundesland vertritt die Auffassung, dass das Standortregister zu gentechnisch veränderten Pflanzen das Recht auf Selbstbestimmung einschränke. Der Gentechnik-Anbau führt in Wirklichkeit dazu, dass nicht die Gentechnik-Nutzer, sondern die gesamte gentechnikfreie Wiirtschaft auf dem Lebensmittelsektor und mit ihr die Imkei mit erheblichem zusätzlichen Aufwand belastet werden. Hier mußte auf Kosten des gentechnikfreien Erzeugers nachgewiesn werden, daß die Produkte frei davon sind.
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NABU fordert Stopp für Freisetzungen in Üplingen
Cholera-Kartoffeln bald in Sachsen-Anhalt?
06. Februar 2009 -
In Sachsen-Anhalt sollen ab 2009 genmanipulierte Kartoffeln freigesetzt werden. Wie der NABU Sachsen-Anhalt erfahren konnte, sind diese Freisetzungen für vier Jahre beantragt. Antragsteller ist die Universität Rostock. Die Entscheidungen dazu stehen noch aus.
Die Versuche dienen dem Ziel der Herstellung von einem Kaninchen-Impfstoff oder Choleraimpfstoffen. Am Standort Üplingen (Landkreis Börde) sind von 2009 bis 2012 Freisetzungen der Gen-Cholera-Kartoffel geplant. Beantragt ist hier konkret die Freisetzung eines Modellproteins für einen Komponentenimpfstoff (Kaninchenseuche) und ein Impfstoffadjuvans (Choleraimpfstoff). Zusätzlich wird noch eine Kartoffel mit einem Biokunststoff freigesetzt. Von diesen Freisetzungsversuchen mit der Cholera-Kartoffel ist als weiteres Bundesland Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Dort wurden die genannten Kartoffellinien schon seit 2006 freigesetzt und getestet.
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Gentechnik? Bürger sagen: Nein Danke!
Oscherslebener Erklärung gegen Gen-Anbau im Landkreis Börde
Die Mehrheit der Konsumenten will keine gentechnisch veränderten Lebensmittel.
12. März 2008: Mit der "Oscherslebener Erklärung" fordern die Bürger im Landkreis Börde alle Wirtschaftsbeteiligten öffentlich auf, in den nächsten fünf Jahren keinen Anbau von genveränderten Organismen (GVO)im Landkreis Börde durchzuführen. Die möglichen langfristigen ökologischen und gesundheitlichen Folgen eines GVO-Anbaus sind nicht ausreichend geklärt, heißt es unter anderem in der Erklärung. Die überwiegende Mehrheit der Konsumenten will genfreie Lebensmittel und auch die überwiegende Mehrheit der Landwirte lehnt den GVO-Anbau ab, so der Wortlaut weiter. Die Initiatoren des Aufrufes sehen in einem möglichen Anbau genveränderter Pflanzen das entstandene, sehr gute Image der Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft in der Magdeburger Börde gefährdet. Als Vorbild für dieses fünfjährige Moratorium dient ein bereits in der Schweiz getroffener Volksentscheid zum Gentechnikverzicht. Die "Oscherslebener Erklärung" kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger unterzeichnet werden.
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Oscherslebener Erklärung gegen Gen-Anbau (83 KB)
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Neues Gentechnik-Gesetz verabschiedet
NABU hält die bereits geäußerten Kritikpunkte aufrecht
Das neue Gentechnikgesetz setzt die nötige Vorsorgepflicht gegen die Risiken der Agrogentechnik nicht um.
25. Januar 2008 Im Gentechnikgesetz sind weder Abstandsregelungen zu Naturschutzgebieten noch die betroffenen Imker erwähnt. Die steigenden Flächenmeldungen für gentechnisch veränderten Mais im Anbauregister lassen befürchten, dass in diesem Jahr Tatsachen geschaffen werden ohne eine vernünftige Kontrolle und Überwachung.
Kritik am Monitoring
Positiv bewertet der NABU die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung für Produkte wie Fleisch, Milch und Eier.
NABU begrüßt Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung
NABU begrüßt Verkaufsverbot von Gen-Mais
Giftmais muss sofort aus Landschaft verschwinden
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ab dem 27. April 2007 den Anbau von gentechnisch veränderten Mais ohne ein Überwachungsprogramm verboten. In Deutschland wird bisher nur der Gen-Mais Mon 810 der Firma Monsanto angebaut. Der NABU begrüßt das Verkaufsverbot und fordert Bund und Länder auf, ihren Schlingerkurs beim Anbau von genmanipulierten Pflanzen aufzugeben. Der jetzt in vielen Gebieten bereits ausgesäte Genmais darf künftig ohne einen entsprechenden Monitoring-Plan nicht mehr verkauft werden. Außerdem unterstützt der NABU Sachsen-Anhalt den Aufruf der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft (AbL) zur DEMO am 21. Mai 2007 in Gatersleben. Der NABU appelliert daher an alle, sich aktiv gegen derartige Gen-Versuche in der weltweit renommierten Genbank im Institut für Pflanzenzüchtung in Gatersleben einzusetzen.
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NABU kritisiert Freisetzung der Pharmaerbse
Ministerium genehmigt Aussaat der genveränderten Erbsen
In die gentechnisch veränderten Erbsen wurde unter anderem Erbgut aus der Ackerbohne und der Maus eingepflanzt.
Der NABU Sachsen-Anhalt kritisiert scharf die Aussaat von genveränderten Erbsen in Gatersleben. "Die Pharmaerbse ist garantiert nicht der richtige Weg, um
Darmkrankheiten bei Schweinen zu bekämpfen", sagte Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt. Bei der Beantragung des Versuches sind die geringen Wirkungen der genveränderten Erbsen auf die Gesundheit der Tiere
schlichtweg unterschlagen worden.
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NABU protestiert gegen Gentech-Mais
Tschimpke: Ökologische Risiken für Mensch und Natur werden ignoriert
Besonders brisant ist, dass der Gentech-Mais in unmittelbarer Nähe von Schutzgebieten ausgebracht werden soll.
Trotz zahlreicher Proteste der Bevölkerung möchte der US-Konzern in den sechs Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen gentechnisch veränderten Mais aussäen. Auch der NABU protestiert gegen die Aussaat und hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entsprechende Einwendungen vorgelegt.
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Seehofer-Behörde setzt voll auf Täter-Schutz
Alte Kulturpflanzensorten sollen wegen Gen-Weizen umziehen
Unweit von Vermehrungsäckern zum Erhalt alter Kulturpflanzensorten in Gatersleben hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Anbau gentechnisch veränderten Weizens genehmigt. Nun befürchtet die Seehofer- Behörde - späte Einsicht - eine "Auskreuzung" des Gen-Weizens auf alte Weizensorten. Bizarre Schlussfolgerung des BVL: Die konventionellen Äcker sollen gefälligst umziehen.
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NABU kritisiert Genehmigung von Genweizen
Steuerzahler zahlt für umstrittenes Projekt
Das Versuchsfeld liegt in unmittelbarer Nähe zu einer Genbank mit alten Weizensorten. Die Gefahr, dass der Genweizen die alten Sorten verunreinigen könnte ist daher relativ hoch.
Der NABU kritisiert heftig die Genehmigung des höchst umstrittenen Genweizen-Anbaus in Gatersleben durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Damit hat die Seehofer-Behörde den ersten Freisetzungsversuch mit genmanipuliertem Weizen in Deutschland seit zwei Jahren genehmigt. "Statt einseitiger Hightech-Strategien brauchen wir dringender denn je eine moderne, vielfältige Züchtungsforschung, die Lösungen für unsere Zukunftsprobleme wie Klimawandel und Energieknappheit bietet", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
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Mehr Sicherheit für Verbraucher und Umwelt
NABU fordert Sachsen-Anhalt auf, den Weg für das Gentechnik-Gesetz im Bundesrat freizumachen
2.11.2004 Die NABU Landesvorsitzende Helene Helm hat Ministerpräsident Böhmer aufgefordert, den Weg für das neue Gentechnikgesetz im Bundesrat frei zu machen. "Wir benötigen in Deutschland dingend ein Gesetz, welches die EU- Richtlinie untersetzt und die Rechtslücke beim kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Organismen schließt", argumentiert die Landeschefin Helene Helm. Ohne eine gesetzliche Grundlage würde nach Ansicht des NABU weiterhin die notwendige Transparenz bei der Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen fehlen, da diese ohne ein öffentliches Kataster und ohne Kontrollverfahren (Monitoring) angebaut werden dürften.
Durch diese Rechtslücke sieht der NABU Sachsen-Anhalt den Erhalt ökologisch sensibler Gebiete deutschlandweit gefährdet. "Es ist aus unserer Sicht wenig vertrauensfördernd, wenn die biologische Sicherheitsforschung nicht durch unabhängige Institutionen erfolgt, sondern weiterhin von Pflanzenzüchtern und der beteiligten Industrie betrieben wird", argumentiert die NABU-Landesvorsitzende weiter. "Im Zusammenhang mit der Haftungsfrage gilt für uns das Verursacherprinzip, weil es keinen Zweifel darüber geben kann, dass Kosten und Risiken von Herstellern und Anwendern getragen werden müssen."
Die NABU Landesverbandsvorsitzende fordert daher den Ministerpräsidenten Böhmer auf, das Gentechnikgesetz nicht weiter zu blockieren oder zu verwässern und sich damit der Verantwortung für Sachsen-Anhalt zu stellen.
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Positionen des Aktionsbündnisses zur Gentechnik
Die Risiken der Agro-Gentechnik sind nicht absehbar
1. Die Risiken der Agro-Gentechnik sind nicht absehbar - ein nachhaltiger Nutzen für die Landwirtschaft ist nicht ersichtlich
Die Folgen der Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen in Agrarökosysteme sind in ihrem gesamten Umfang in keiner Weise absehbar. Vorliegende Untersuchungen belegen jedoch negative Auswirkungen und bestätigen damit angenommene Risiken. So sind beispielsweise Auskreuzungen von genmanipulierten herbizidresistenten Pflanzen auf Ackerunkräuter nachgewiesen und herbizidresistente Unkräuter bereits entstanden. Die Hoffnung, Pflanzenschutzmittel einsparen zu können erweist sich daher als kurzsichtiger Trugschluss. Des Weiteren hat der Anbau von Bt-Pflanzen einen negativen Effekt auf die Artenvielfalt mit nicht absehbaren Folgen im Hinblick auf die Vermehrung von Schaderregern.
Da Agrarökosysteme keinen geschlossenen und kontrollierbaren Raum darstellen, sind negative Auswirkungen nicht mehr rückholbar!
2. Eine Landwirtschaft ohne Gentechnik muss umfassend geschützt werden
Eine Landwirtschaft ohne Gentechnik stellt bis dato die Regel dar. Konventionelle und ökologische Landwirtschaft sind den Auswirkungen des Einsatzes der Gentechnik ausgesetzt und müssen vor den negativen Einflüssen dieser neuen Technologie geschützt werden. Die vielfältigen bereits nachgewiesenen Eintragswege zeigen, dass die friedliche Koexistenz von Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik eine Illusion ist.
Das Aktionsbündnis fordert daher strenge Regeln für den Anbau transgener Pflanzen mit dem Ziel, die Landwirtschaft, die ohne Gentechnik arbeitet, zu schützen. Es droht durch unkontrollierte Ausbreitung eine schleichende Kontamination der gesamten Landwirtschaft. Dies macht langfristig einen Anbau ohne Gentechnik unmöglich.
So lange hierfür auf EU-Ebene keine verbindlichen Regeln geschaffen sind, müssen auf nationaler und föderaler Ebene entsprechende Gesetzesvorgaben gemacht werden.
3. Die Inverkehrbringer und Nutzer von gentechnisch veränderten Organismen müssen auch für die Folgen haften
Der Einsatz transgener Pflanzen ist mit erheblichen zusätzlichen Aufwendungen (Rückstandsanalysen, Qualitätssicherungsmaßnahmen etc.) und wirtschaftlichen Risiken für die Landwirtschaft verbunden, die auf den Einsatz von Gentechnik verzichtet. Dies umfasst die gesamte Wertschöpfungskette, angefangen von den landwirtschaftlichen Betrieben, über Transportunternehmen und Verarbeitungsbetriebe bis hin zum Lebensmittelhandel.
Diese Kosten und Risiken dürfen nicht den Unternehmen aufgebürdet werden, die auf den Einsatz der Gentechnik verzichten. Vielmehr müssen hierfür die Inverkehrbringer und Nutzer aufkommen.
In entsprechenden Haftungsregeln ist auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette das Verursacherprinzip zu verankern und durch einen Haftungsfond oder ähnliches Instrumentarium abzusichern. Schäden müssen unmittelbar nach auftritt ersetzt werden.
4. Die Voraussetzung für Lebensmittel ohne Gentechnik ist reines Saatgut
Saatgut steht am Anfang der Produktionskette. Nur wenn bei Saatgut die technisch machbare Reinheit eingehalten wird, können nachhaltig nicht gentechnisch veränderte Lebensmittel erzeugt werden.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Saatgut-Richtlinie beinhaltet gentechnische Verunreinigungen von Saatgut bis zu 0,7 Prozent, ohne dass dies gekennzeichnet werden muss. Dies führt zu einer unkontrollierbaren schleichenden Kontamination und kommt einer Gentechnik-Einführungs-Richtlinie gleich.
Das Aktionsbündnis fordert für die Kennzeichnung von Saatgut einen Grenzwert an der technischen Nachweisgrenze.
5. Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt braucht keine Agro-Gentechnik
Sachsen-Anhalt bietet hervorragende Standorteigenschaften für die Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse Sachsen-Anhalts zeichnen sich durch einen hohen Qualitätsstandard aus. Dies ist Voraussetzung sich auch in Zukunft als Agrarstandort behaupten zu können. Der Einzug der Agro-Gentechnik auf den Feldern Sachsen-Anhalts gefährdet dieses Potential und damit auch die Existenz der heimischen Land- und Lebensmittelwirtschaft.
Zudem hat die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt keine produktionstechnischen Probleme, für deren Lösung die Gentechnik eine überzeugende Alternative zu herkömmlichen Verfahren bietet. So hat beispielsweise der Maiszünsler, zu dessen Bekämpfung gentechnisch veränderte Bt-Sorten angebaut werden sollen, nur eine untergeordnete Bedeutung. Diesem kann durch bewährte herkömmliche Verfahren erfolgreich entgegengewirkt werden.
6. Dem Verbraucher muss die Wahlfreiheit garantiert bleiben
Die große Mehrheit der europäischen Bevölkerung wünscht keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Und dies nicht ohne Grund, denn langfristige gesundheitliche Risiken sind nicht absehbar.
Die Wahlfreiheit zwischen kontaminierten und unkontaminierten Lebensmitteln kann für den Verbraucher nur real garantiert sein, wenn ständige Kontrollen in der näheren und weiteren Umgebung von GVO-Feldern durchgeführt werden. Diese können nur von den GVO-Inverkehrbringern und -Nutzern unabhängig arbeitenden Stellen vorgenommen werden. Des Weiteren haben die Kontrollen nicht zu Lasten der Steuerzahler zu gehen, sondern müssen von den Inverkehrbringern und Nutzern der GVO"s getragen werden.
Über das Vorkommen mit GVO bebauten Feldern und die Art des ausgebrachten Organismus muss den Nachbarn und Verbrauchern gegenüber eine absolute Informationspflicht durch die Betreiber der Felder bestehen.
7. Agro-Gentechnik kann die Probleme des Welthungers nicht lösen
Die Probleme des Welthungers sind sehr komplex und nicht ursächlich in erster Linie auf eine unzureichende Nahrungsmittelproduktion zurückzuführen. Vielmehr liegen die Ursachen in einer unzureichenden Nahrungsmittelverteilung, der wiederum soziale Missstände, Betriebsmittelabhängigkeiten der Landwirtschaft und ungerechte Welthandelsstrukturen zugrunde liegen.
Der Einzug der Agro-Gentechnik wird eine noch weitgehende Abhängigkeit der Erzeuger von der Zulieferindustrie zur Folge haben. Es ist zu befürchten, dass diese zunehmende Abhängigkeit die soziale Ungerechtigkeit und damit auch die Probleme des Welthungers verschärft.
8. Die Einführung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in einer Region erfordert die Mitbestimmung der Bürger
Ein solch schwerwiegender Schritt wie die Einführung der Risikotechnologie Agro-Gentechnik darf nur erfolgen, wenn dieser in transparenten demokratischen Entscheidungsverfahren in der Region zugestimmt worden ist. Aus unserer Sicht sind dafür Formen der Direkten Demokratie (z.B. Volks- und Bürgerentscheide) das angemessene Verfahren.
9. Die Haltung der EU-Kommission
Regionale demokratische Entscheidungen für GVO-anbaufreie Gebiete müssen möglich sein. Maßnahmen oder Drohungen der EU-Behörden gegen solche Entscheidungen sind zurückzuweisen. Die üblichen Begründungen der EU auf übergeordnete Rechtsrahmen (WTO) können nicht akzeptiert werden, denn diese sind von der EU mitentwickelt worden.
Forderungen an die Landesregierung von Sachsen-Anhalt
- Stopp des Anbauprogramms für gentechnisch veränderte Pflanzen in Sachsen-Anhalt
- Einsatz für einen Kennzeichnungsgrenzwert von gentechnischen Verunreinigungen bei Saatgut in Höhe der technischen Nachweisgrenze (derzeit 0,1)
- Einsatz für verbindliche Regeln zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, die die Landwirtschaft ohne Anwendung der Gentechnik nachhaltig schützt
- keine einseitige finanzielle und informative Unterstützung von Unternehmen der Agro-Gentechnik
- Erkennen des Marktpotentials für Lebensmittel aus Sachsen-Anhalt, die ohne Gentechnik hergestellt wurden und Förderung entsprechender Aktivitäten
- Direkte Mitentscheidung der Bürger in den Kommunen, Landkreisen und ggf. Regionen zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen
- umfassende Information der Landwirte und der betroffenen Bevölkerung über Anbauflächen und darauf angebauten GVO"s sowie über GVO-verarbeitende Firmen.
NABU lehnt Gentech-Freiland-Versuche ab
Landesregierung muss Landwirte und Verbraucher schützen
27.02.2004 Angesichts der geplanten Freisetzungsversuche in Sachsen-Anhalt und nach der Verabschiedung des Gentechnikgesetzes im Bundeskabinett verlangt der NABU von der Landesregierung in Sachsen-Anhalt, sich für klare Verhältnisse auf den Feldern und in den Ladentheken stark zu machen. Sachsen-Anhalt sollte sich jetzt für den Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt stark machen und sich für die Verbraucherinteressen einsetzen, so die Vorsitzende des NABU Landesverbandes Helene Helm. Es ist bis heute nicht absehbar, welche gesundheitlichen Risiken bestehen. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt ohnehin den Verzehr gentechnisch veränderter Lebensmittel ab.
Sachsen-Anhalt sollte hier keine unrühmliche Vorreiterrolle übernehmen bei der Umsetzung riskanter Felder der Biotechnologie. Angesichts massiver Existenzängste, gerade bei den landwirtsch. Öko- Betrieben und zunehmender Verunsicherung der Konsumenten und Umweltverbände dürfe die Landesregierung keine Zeit mehr verlieren, sondern müsse nun schnell eine Richtungsänderung vollziehen.
"Wer von einer friedlichen Koexistenz von Genindustrie und herkömmlicher bäuerlicher Landwirtschaft redet, aber eigentlich die Förderung der Gentechnik meint, der opfert die Zukunft der Landwirtschaft einem falsch verstandenen Innovationsbegriff und sät Unfrieden in den Dörfern", so der NABU weiter.
Bauern und Verbraucher in Sachsen-Anhalt bräuchten nicht die Gentechnik, sondern eine gentechnik-freie Zukunftsperspektive. Der NABU hofft daher in den anstehenden Verhandlungen im Bundesrat auf eine vernünftige Entscheidung der Landwirtschaftsminister.

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